Hallo, bei einem meiner Mandanten werden Mitgliedsbeiträge für einige Arbeitnehmer bezahlt. Diese möchte ich über die Nettolohnart erfassen, damit die Beträge versteuert und verbeitragt werden. Über eine Folgelohnart würde ich den tatsächlich gezahlten Beitrag gerne wieder in Abzug bringen, weil der AN nicht mit den Abgaben belastet werden soll. Das funktioniert aber leider nur mit dem hochgerechneten Bruttobetrag. Hat vielleicht jemand eine Lösung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Stammlohnart 237 bzw. 238 wären dafür passend
Das funktioniert aber leider nur mit dem hochgerechneten Bruttobetrag. Hat vielleicht jemand eine Lösung?
Die Hochrechnung muss ja erfolgen, damit man die richtigen Steuern und Beiträge bei jedem einzelnen Mitarbeiter bekommt. Sollten evtl. noch weitere Nettosachbezüge vorkommen, würde ich die Stammlohnarten 237 oder 238 je nachdem ob monatlich oder einmalig auf eine eigene Lohnart kopieren. Einen eigenen Nettoabzug anlegen und in der eigenen Brutto-Lohnart dann den eigene Folge Netto-Abzug/Netto-Bezug einfügen.