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Negatives AZK Baulohn - Einbringung Urlaub möglich?

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letzte Antwort am 28.05.2020 15:37:07 von Kristin_Frohmeyer
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MaRo2020
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Hallo,

folgendes Problem: der Mandant, Bauhaupt, hat MA mit negativem AZK. Kann hier Urlaub verrechnet werden?

Wenn ja, wie?

 

LG

cro
Experte
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Einen oder mehrere Urlaubstage Probeabrechnen und mit einer AZK-Stundenlohnart den entsprechenden Betrag gegen den Negativsaldo buchen.

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MaRo2020
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Normalerweise erfasse ich im Kalendarium.

Wie mache ich das hier, oder wird das außerhalb des Kalendariums erfasst?

AZK erfasse ich über St.LA 460 mit Stunden.

Ich bin gerade ein bisschen überfordert wie ich an die Sache rangehen soll.

Könnten Sie das bitte an einem Beispiel erklären? Das wäre wirklich sehr nett.

 

LG

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cro
Experte
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Kenne Lodas dazu nicht gut genug.

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Monique_Müller
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Hallo,


Sie können den Urlaub ganz normal abrechnen und anschließend die Urlaubsstunden mit der StLA 460 negativ buchen, damit diese vom AZK gerechnet werden.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MaRo2020
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Ich möchte den Urlaub mit dem Negativ-AZK verrechnen, nicht abrechnen.

Und wie läuft das dann mit der Soka-Bau, muss das dorthin gemeldet werden?

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das von meiner Kollegin beschriebene Vorgehen ist das Richtige. Hier hat sich nur ein Fehler mit vom statt aufs AZK eingeschlichen.


Sie können also beruhigt so vorgehen, damit die Stunden aufs AZK gerechnet werden, um somit die Minusstunden abzubauen. Abgerechneter Urlaub wird an die SOKA-Bau gemeldet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MaRo2020
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Guten Morgen,

ich habe leider noch einen "Denk-Hänger":

Im abgerechneten Monat wird kein Urlaub genommen, es soll nur mit AZK verrechnet werden.

Wie wird das jetzt in den Bewegungsdaten eingegeben?

 

Danke und LG

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Verrechnung von Urlaub mit einem negativen Saldo im Arbeitszeitkonto ist im Bauhauptgewerbe nicht vorgesehen. Die Abrechnung, wie Sie sie beschreiben ist damit nicht tarifkonform und kann im Falle einer Prüfung zu Rückfragen bzw. Rückforderung durch die Sozialkasse führen.


Programmtechnisch ist diese Abrechnung möglich. Sie können Urlaub abrechnen, in dem Sie diesen über die Standarderfassung in den Bewegungsdaten buchen und Stunden in das Arbeitszeitkonto fließen lassen.

 


Beispiel: Ein Arbeitnehmer soll 40 Std. in das Arbeitszeitkonto bekommen, die aus dem Urlaubsspeicher entnommen werden.

 

Gehen Sie hierfür wie folgt vor:
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Standard

PNr. – Wert 5 – BS 85 – LA StLA 508
PNr. – Wert -40,00 – BS 1 – LA StLA 460 (mit Faktorschlüssel Stdlohn und Steuer und SV-pflichtig)
Damit werden 5 Tage aus dem Urlaubsspeicher entnommen und 40 Std. in das Arbeitszeitkonto gestellt.

 


Eine Abklärung mit der SOKA-Bau ist trotz allem dringend anzuraten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.05.2020 15:37:07 von Kristin_Frohmeyer
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