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Negative zusätzliche AG-Kosten bei Abrechnung eines Firmenwagens

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letzte Antwort am 04.12.2017 11:47:24 von rvh
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markushülsmann
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
3389 Mal angesehen

Sehr geehrte Community,

als ich gerade einen Firmenwagen bei einem Mitarbeiter angelegt habe ist mir aufgefallen, dass bei den zusätzlichen Arbeitgeberkosten nun statt zuvor 97,00 € (Wert ist im Vormonat korrekt gewesen) nun ein Betrag in Höhe von -619,89 € ausgewiesen wird.

Diesen kann ich leider momentan logisch nicht nachvollziehen. Der Arbeitnehmer hat den Firmenwagen auch zur Privatnutzung bekommen mit einem Bruttolistenpreis von 65.600,00€ und einer täglichen Entfernung von 4km bei einer 5Tage-Woche.

Vermutlich stehe ich irgendwo gerade völlig auf dem Schlauch.

Schon mal vielen Dank für die Hilfe

Mit freundlichen grüßen

Markus H.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
1561 Mal angesehen

Hallo Herr Hülsmann,

erst einmal die Frage: LODAS oder LOHN und GEHALT?

Und dann verstehe ich das jetzt nicht so richtig:

als ich gerade einen Firmenwagen bei einem Mitarbeiter angelegt habe ... nun statt zuvor

Sie haben den Firmenwagen jetzt neu angelegt. Aber woher kommen dann die Werte von zuvor? Oder gibt es einen neuen Firmenwagen? Oder???

Gibt es irgendwelche Besonderheiten? Zuzahlungen etc.?

Liegt bei Lohn und Gehalt eine Nachberechnung vor?

Etwas mehr Info wäre praktisch für weitere Hilfestellungen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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markushülsmann
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Sehr geehrter Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

wir verwenden Lohn und Gehalt.

Der Arbeitnehmer ist schon längere Zeit für unseren Mandanten tätig, nur zuvor ohne Firmenwagen. Daher konnte ich den vorherigen Wert (97,00 €) auf Grundlage des entsprechenden Gehaltes überprüfen.

Der Firmenwagen wird erstmalig ab dem Monat Dezember 2017 abgerechnet und es liegen keinerlei Nachberechnungen vor.

Besonderheiten wie Zuzahlung o.ä. liegen ebenfalls nicht vor.

Es wird ein Firmenwagen mit einem BLP von 65.600,00 € sowohl betrieblich, als auch privat genutzt. Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 4 km. Der Arbeitnehmer hat eine 5-Tage-Woche und eine Pauschalversteuerung wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen anteilig vorgenommen.

Ich Danke Ihnen schon einmal vorab für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Markus H.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Herr Hülsmann,

wir selbst rechnen nicht mit Lohn und Gehalt ab, so dass ich Ihnen keine konkrete Hilfestellung anbieten kann.


Das klingt aber danach als würde der Nettoabzug der Privatnutzung im Bereich "Netto-Bezüge/-Abzüge" den Arbeitgeberkosten hinzugerechnet (bzw. in diesem Fall abgezogen).

Wo und wie Sie dies im Programm prüfen und ändern können, kann ich Ihnen aber leider nicht sagen.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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markushülsmann
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Sehr geehrter Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Die gleiche Vermutung hatte ich auch schon, kann es aber Betragsmäßig nicht passend zusammensortieren.

Vielleicht klärt sich ja noch alles auf

Mit freundlichen Grüßen

Markus H.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 8
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Hallo Herr Hülsmann,

machen Sie mal die folgende Rechnung:

Summe aus:

Kosten des AN für U1, U2, Insolvenzumlage

Kosten für pauschale Steuer

abzgl.

Nettoabzug PKW

Dann müssten Sie auf Ihren Betrag kommen.

Viele Grüße

T. Reich

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markushülsmann
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Sehr geehrter Herr Reich,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Jetzt erschließt sich mir der Negativbetrag. Ich stand tatsächlich, wie vermutet, einfach nur voll auf dem Schlauch

Mit freundlichen Grüßen

Markus H.

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rvh
Erfahrener
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Hallo,

den Ausweis können Sie selbst wie folgt steuern :

225079_pastedImage_0.png

Sie haben bei der Nettoabzugsart an der markierten Stelle mittels An- oder Abhaken die Möglichkeit der Beeinflussung.

Gutes Gelingen

R.Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 04.12.2017 11:47:24 von rvh
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