Ich habe in 10/23 über die Nebenbuchhaltung eine Firmenveranstaltung erfasst. Jetzt haben sich die Werte nochmal geändert und ich stehe im November.
Ich finde nicht heraus wie man diese Werte korrigieren kann. Am liebsten würde ich 10/23 stornieren und das neu in 11/23 erfassen. Kann mir jemand sagen ob das möglich ist oder muss ich mir umständlich die Differenbeträge errechnen?
Vielen Dank im Voraus
Martina Thier
Ob Sie nun alte Beträge stornieren und neue eingeben, bzw. Differenzen erfassen, ist dem Programm egal. Wichtig ist, wenn ich Sie richtig verstehe, dass im aktuellen Monat 11 die vorgenannten Bewegungen als Nachberechnung 10/2023 erfasst werden.
Nein, 10/23 wurde erfasst und die Abrechnung 10/23 ist gelaufen. Ich möchte jetzt die Zahlen von 10/23 ändern und komme dort nicht mehr rein. Es gibt, oder zumindest finde ich das nicht, keinen Änderungsmodus
@Thier schrieb:Nein, 10/23 wurde erfasst und die Abrechnung 10/23 ist gelaufen. Ich möchte jetzt die Zahlen von 10/23 ändern und komme dort nicht mehr rein. Es gibt, oder zumindest finde ich das nicht, keinen Änderungsmodus
Das ist schon klar.
Die Programmlogik bitte lernen/verinnerlichen. Also jetzt, in 11/23 den Zuord.-Monat für die Nachberechnung 10/23 anpassen:
Viel Erfolg.
Ich stell die Frage mal analog für LODAS.
Unter Mandantendanten > Steuer > Allgemeine Daten > Nebenbuchführung pauschale Steuern habe ich für 10/23 die Steuern für eine Betriebsveranstaltung erfasst - und im Nachgang festgestellt, dass ich KiSt und SolZ vertauscht habe (weil die im internen Berechnungsformular die umgekehrte Reihenfolge haben - NARF!). Reicht es da, wenn ich die beiden Werte richtig herum eintrage (und "berücksichtigen in" bei 10/23 lasse), damit Lodas das in der Abrechnung 11/23 korrigiert, oder muss ich die Differenz ausrechnen und für 11/23 entsprechend eintragen?
Hallo,
in LODAS kann die Lohnsteuer-Anmeldung immer nur für den Monat erstellt und übermittelt werden, der abgerechnet wird.
Ändern Sie - wie im genannten Beispiel - Werte in der Nebenbuchführung für den Monat 10/2023 hätte dies nur Auswirkungen, wenn eine Wiederabrechnung 10/2023 gesendet wird.
Soll eine Verrechnung mit dem Monat 11/2023 erfolgen, gehen Sie vor, wie Sie bereits korrekt schreiben. Erfassen Sie die Differenzen in der Nebenbuchführung mit der Gültigkeit 11/2023.