Hallo Community,
ich habe vom JA-Sachbearbeiter die Daten bekommen für die Nebenbuchführung. Hier handelt es sich um Geschenke an Dritte (nicht abzugsfähig).
Nur stehe ich gerade auf dem Schlauch bzgl. der Kirchensteuer. Beim Erfassen in Lohn und Gehalt steht ja nur die "pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren". Aber das stimmt ja nicht. Es soll ja kein vereinfachtes Verfahren sein. Wo trage ich dann den richtigen Wert ein?
Vielen Dank!
Bist du sicher, dass du kein vereinfachtes Verfahren möchtest?
Du möchtest also von allen Dritten Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft einfordern?
https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-21b-Druck/inhalt.html
Hallo @Ulrike27_5 ,
ich hätte eine Bitte an Sie:
Geben Sie mir bitte Bescheid, ob der pauschale Solizuschlag zu den nach § 37 b EStG besteuerten Sachbezügen auf dem Jahreslohnjournal ausgewiesen wird?
Ich rechne mit LODAS ab und da fehlt seit Anfang 2023 bis heute der entsprechende Ausweis ...
Vielen Dank und viele Grüße