Hallo,
gibt es bei Lohn und Gehalt die Möglichkeit ein Statusfeststellungsverfahren nachträglich anzustoßen? Tochter ist seid 10/2014 bei Vater beschäftigt. Bei der Anmeldung wurde kein Kennzeichen gesetzt. Nun wurde mir aber vom Prüfer empfohlen ein Verfahren nachträglich anzustoßen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
http://clearingstelle.de/antrag-statusfeststellungsverfahren.html
Um ihren Sozialversicherungsstatus prüfen zu lassen, müssen die Personen einen schriftlichen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren in Form eines entsprechenden Formulars stellen. Für einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren ist dies das Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Bitte beachten, dass es sich hierbei um Rechtsberatung handelt und ggf. den Mandanten dies selber machen lassen.
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Hallo,
in Lohn und Gehalt wird das Statuskennzeichen nur in Verbindung mit einer DEÜV-Anmeldung mit dem Grund der Abgabe 10 und 40 gemeldet. Für Meldezeiträume im aktuellen Jahr und im Vorjahr können Sie durch eine nachträgliche Änderung DEÜV-Anmeldungen korrigieren.
Verwenden Sie bei Ihrer Konstellation, wie bereits @RAHagena vorgeschlagen hat, bitte das Antragsformular oder setzen die Meldung alternativ über sv.net ab.
Informationen zur Meldung für das Statusfeststellungsverfahren über Lohn und Gehalt finden Sie in unseren Dokumenten 1070216 - DEÜV-Meldungen und 1008720 - Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer anstoßen .
Hallo,
wird das Statusfeststellungsverfahren über LODAS auch nur bei der DEÜV-Meldung ausgelöst?
Wenn bisher der Arbeitnehmer kein Ehegatte war, sich das aber während der Beschäftigungszeit ändert....
Oder die Anmeldung liegt schon Jahrzehnte zurück und im "Status-Kennzeichen DEÜV" ist bis heute "keine Angabe" geschlüsselt, statt Ehegatte....
Wird ein Feststellungsverfahren angestoßen, wenn ich jetzt nur das Status-Kennzeichen DEÜV aktualisiere?
Oder passiert da nix, da nur Stammdaten geändert werden, und zeitgleich keine DEÜV-Anmeldung gemacht wird?
Vielen Dank und
schöne Grüße
Hallo @tege,
ja, auch über LODAS wird das Statusfeststellungsverfahren nur über eine DEÜV-Anmeldung ausgelöst.
Informationen zum Statusfeststellungsverfahren über LODAS finden Sie in unserem Dokument 1018481 DEÜV – Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer anstoßen.