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Nachberechnung aus der Lohnsteuerprüfung verarbeiten

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letzte Antwort am 26.05.2021 14:12:41 von Kristin_Frohmeyer
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kristinreineke
Beginner
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Hallo zusammen,

ich habe bei einem Mandanten aus der Lohnsteuer-Außenprüfung 2009-2012 Beanstandungen (z.B. Nichtanerkennen von Fahrtenbüchern) und muss jetzt die entsprechenden Beträge den Arbeitnehmern nachberechnen.

Dabei bestehen für mich folgende Probleme zu denen ich bisher keine Lösung finden konnte:

1. Einbehaltung der Lohnsteuer und Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung: Wie ist hier vorzugehen? Ich kann für 2012 oder früher die Abrechnung ja nicht mehr ändern, die Lohnsteuer ist allerdings vom Mitarbeiter einzubehalten. Vom Mandanten abgeführt ist sie ja durch den Bescheid schon.

2. Nachberechnung der Sozialversicherungsbeträge: Ist hier tatsächlich nur möglich die geänderten Meldungen und Beitragsnachweise über sv.net zu korrigieren?

Vielen Dank für die Antworten

Kristin Reineke

cro
Experte
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Hallo Frau Reineke,

es handelt sich um ein aktuelles Ereignis. Die Verarbeitung findet (1. + 2.) in der nächsten 2016er Abrechnung der Arbeitnehmer statt. Eine Rück-/Nachberechnung ist nicht notwendig.

Gruß

C. Rohwäder

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Reineke,

über die Lohnabrechnungsprogramme können Sie grundsätzlich immer nur das aktuelle Jahr sowie das Vorjahr nachberechnen.

Wie Sie bereits vermuten, ist eine Korrektur nur manuell über sv.net und ELSTER möglich.

Viele Grüße

Michaela Loos
Personalwirtschaft
DATEV eG

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo Frau Reineke,

ohne den Lohnsteuerprüfungsbescheid zu kennen:

Die Lohnsteuer wird durch Meldung des Prüfers an das jeweilige Wohnsitzfinanzamt bereits für das jeweilige Jahr für den Arbeitnehmer nachgemeldet. M. E. muss hier keine Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden. Der Arbeitgeber muss beim Arbeitnehmer nur den Nachforderungsbetrag (als Nettoabzug) bei der nächsten Lohnabrechnung einbehalten.

Um sich die Nachberechnung per sv-net zu ersparen kann um eine Betriebsprüfung der Dt. Rentenversicherung gebeten werden. Diese kommen dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt und werten den Lohnsteuerbescheid aus. M. E. sind hier dann nur die DEÜV-Meldungen zu korrigieren, die Korrektur der Beitragsnachweise übernimmt aber die Dt. Rentenversicherung.

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Gelöschter Nutzer
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Wird es denn mit der neuen "Lohncloud" eine Datevlösung geben? 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

mit der neuen cloudbasierten Lohnabrechnungssoftware streben wir einen längeren Nachberechnungszeitraum gegenüber unseren Bestandsanwendungen an. Ab dem ersten Abrechnungsmonat wird sich der Nachberechnungszeitraum sukzessive aufbauen. Es wird jedoch aufgrund des Wartungsaufwandes keine „unendliche“ Rückrechnungstiefe geben. Hier werden wir den konkreten Bedarf über Kundenbefragungen einholen und die heute schon vorliegenden Kundenwünsche hierzu bei LODAS/Lohn und Gehalt mit einbeziehen. 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.05.2021 14:12:41 von Kristin_Frohmeyer
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