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Nachberechnung Auszahlung an Mitarbeiter von Überstunden

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letzte Antwort am 10.07.2025 08:10:39 von Clevi1968
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Clevi1968
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Liebe Community,

 

wir haben einen Mandanten, der einer Mitarbeiterin im letzten Jahr Juni 24  netto 500 Euro ausgezahlt hat für Überstunden.

Dies wurde mir nicht mitgeteilt und jetzt bei einer Forderung vom Arbeitsamt aber festgestellt.

 

Jetzt ist die Mitarbeiterin eine Saisonkraft und hat bis Januar 2025 gearbeitet.

 

Wie kann ich in Lohn und Gehalt dieses jetzt nachberechnen. Netto sind das ja 500 Euro, die ausgezahlt wurden.

Da hier immer Festgehalt gezahlt wurde und ein Arbeitszeitkonto geführt wurde, welches auch ausgezahlt wurde, weiß ich gerade nicht, wie ich das machen soll.

 

Wer hat einen Vorschlag!

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Die Mitarbeiterin war in Juni 24 beschäftigt? Dann würde ich das entsprechend als Nachberechnung machen.

Der Mandant soll dir aber noch mitteilen, wie viele Überstunden da ausbezahlt wurden. Und die würde ich auch mit dem damaligen Stundenlohn abrechnen, die 500 Euro dann als Netto-Abzug.

Wenn er keine Aufzeichnungen über die Überstunden hat und das einfach als pauschale Abgeltung bezahlt hat, würde ich es dagegen mit einer Netto-Lohnart (und Folge-Abzug) abrechnen.

GLH
Erfahrener
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Hallo,

 

hatte erst gelesen im Juni  24.500 Euro^^

 

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1006567

 

2102 Nettogehalt könnte man nutzen?!

 

(Da war @rschoepe  schneller. Lasse es trozdem mal stehen aufgrund des Links)

Clevi1968
Beginner
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Vielen Dank rschoepe, so werde ich es dem Mandanten vorschlagen. Mit der Netto Lohnart ist es am einfachsten.

 

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Clevi1968
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Oh ja sorry das war etwas verwirrend, habe es korrigiert.

 

Die Netto Lohn Methode sehe ich auch am sinnvollsten. 

Vielen Dank für die Rückmeldung. 

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Clevi1968
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Die Netto Lohnart kann nicht für das Vorjahr genommen werden, da kam leider der Fehler 05039

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rschoepe
Experte
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Kann schon, du musst dann noch die Lohnarten 244, 245, 248 anlegen:

Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) in Verbindung mit Netto-Lohn

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Clevi1968
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Guten Morgen Rschoepe,

 

vielen Dank für die Zeit und Hilfe.🙂

 

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7
letzte Antwort am 10.07.2025 08:10:39 von Clevi1968
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