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Nachberechnung 2020 im Jahr 2023 auf Grund eines Urteils

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letzte Antwort am 26.06.2023 16:03:21 von cro
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ivonnez
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Wir haben jetzt erst ein Urteil aus dem Jahr 2020 erhalten und sollen eine Nachberechnung durchführen.

Die Arbeitnehmerein wurde im Februar 2020 fristlos entlassen und hat kein Entgelt mehr bekommen. Laut Urteil stehen Ihr aber für Januar 800 € und bis 15.02.2020 450 € zu. 

In Lodas ist die Mitarbeiterin nicht mehr vorhanden und eine Rückrechnung in das Jahr 2020 würde sowieso nicht funktionieren. Gibt es eine Lösung aus dem Programm oder muss ich händisch in 2020 über SV Net die Sozialversicherungsmeldungen korrigieren und jetzt in 2023 die Lohnsteuer mit Steuerklasse 6 abrechnen?

Kann hier jemand weiterhelfen?

 

tbehrens
Erfahrener
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Ja, Sie werden in SV.net die SV-Nachmeldungen erstellen müssen und über ELStAM die LStB.

Über Lodas geht es nicht.

 

Haben Sie Lovor 2020 (für SV - Gleitzone beachten) bzw. Lovor 2023 (für Steuer)? 

 

Ich gehe davon aus, dass beide Zahlungen lfd. Lohn und keine Abfindung darstellt.

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ivonnez
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Ja laufender Arbeitslohn. LOVOR 2020 haben wir nicht mehr auf dem Rechner, das werde ich nochmal installieren lassen müssen. 

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cro
Experte
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Rückrechnung von Lohnsteuer in das 1. Vorjahr ist max. 2-3 Monate möglich. Es gilt dass Zuflussprinzip. Daher zwingend in 2023.

 

Nur ein Gedanke dazu. Hat der AN evtl. seine Steuererklärung 2020 bis 2022 schon längst abgegeben?

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letzte Antwort am 26.06.2023 16:03:21 von cro
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