Hallo,
ich ,muss für einen Mitarbeiter die Abrechnung KUG in 12-2020 korrigieren. Der Mitarbeiter hatte 100% Aufstockung, von daher kein Problem.
In der Probeabrechnung kommt nun eine Überzahlung von 5,00 LSt. Der Mitarbeiter ist aber bereits ausgetreten.
Wie kann ich das lösen?
Ich arbeite mit Lodas
Viele Dank schonmal
Diese Differenz müsste dann doch über eine Korrektur der Aufstockung ausgleichbar sein?
Dann müsste ich die steuerfrei Aufstockung um 5,00€ erhöhen. dann kommt unterm Strich Null raus, aber das Nettogehalt liegt dann 5€ über normal.
Vorher gab es keine Lohnsteuer. Durch die Korrektur KUG auf Feiertagentgelt in Höhe KUG ist diese entstanden.
LG
ich muss nochmal nachfragen..
Der MA ist Ende 2020 ausgetreten und ist nun selbstständig ( Einzelfirma)
Die 5 € entstehen ja wegen der Lst-kl 6 ( Abrechnung April- Entstehungsprinzip).
Kann ich auch die Lst-Kl aus 12-2020 hinterlegen, wenn er jetzt selbstständig ist?
Danke und LG
Hallo,
durch das Zuflussprinzip wird die für das Vorjahr entstandene Lohnsteuer im Jahr 2021 berechnet.
Daher wird in der Nachberechnung eine Lohnsteuer-Bescheinigung für den Abrechnungsmonat mit dem korrigierten Steuerbrutto erstellt.
Bitte klären Sie mit dem zuständigen Finanzamt, welche Steuerklasse für die Abrechnung verwendet werden muss.
Habe ich, es wurde für diesen Fall entschieden, das die Steuerklasse wie gehabt verwendet werden darf.
Vielen Dank