Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Eingaben zur Mutterschutzfrist. Gewöhnlich liegt diese ja bekanntlich bei 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Rein rechnerisch hätte der Mutterchutz einer Mitarbeiterin am 12.07.2019 begonnen. Nach eigenem Willen hat die Dame jedoch noch bis zum 01.08.2019 gearbeitet.
Wie verhält es sich nun mit der Mutterschutzfrist? Verlängert sich diese nun um die zusätzlichen Arbeitstage nach hinten (Also 01.08.2019 + 14 Wochen?)? Oder verkürzen sie die Mutterschutzfrist?
Und wie gebe ich diesen Sachverhalt in LODAS ein?
Lieben Gruß
Sabrina
Hallo,
das freiwillige Weiterarbeiten während der Schutzfristen führt zu einer entsprechenden Verkürzung. Zu beachten wäre hier noch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Gefahrenbeurteilung etc.), ob die Mitarbeiterin auch weiter arbeiten sollte.
In Lohn und Gehalt kann man unter der Maske Mutterschutz eine abweichende Schutzfrist mit Benennung des Grundes erfassen. Ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich in Lodas ist.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Sabrina,
wie von Herr Reich beschrieben ist der Punkt auch in LODAS enthalten.
Gruß
Björn
Genau wie Herr Reich schon sagte ist es auch in LODAS zu erfassen. Bei der Eingabe der abweichenden Daten dann den Auswahlpunkt "Freiwillige Arbeitsleistung der Frau" und fertig.