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Mutterschutz

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letzte Antwort am 26.08.2019 13:37:02 von n-lau
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brinakira
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
410 Mal angesehen

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Eingaben zur Mutterschutzfrist. Gewöhnlich liegt diese ja bekanntlich bei 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Rein rechnerisch hätte der Mutterchutz einer Mitarbeiterin am 12.07.2019 begonnen. Nach eigenem Willen hat die Dame jedoch noch bis zum 01.08.2019 gearbeitet.

Wie verhält es sich nun mit der Mutterschutzfrist? Verlängert sich diese nun um die zusätzlichen Arbeitstage nach hinten (Also 01.08.2019 + 14 Wochen?)? Oder verkürzen sie die Mutterschutzfrist?

Und wie gebe ich diesen Sachverhalt in LODAS ein?

Lieben Gruß

Sabrina

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

das freiwillige Weiterarbeiten während der Schutzfristen führt zu einer entsprechenden Verkürzung. Zu beachten wäre hier noch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Gefahrenbeurteilung etc.), ob die Mitarbeiterin auch weiter arbeiten sollte.

In Lohn und Gehalt kann man unter der Maske Mutterschutz eine abweichende Schutzfrist mit Benennung des Grundes erfassen. Ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich in Lodas ist.

Viele Grüße

T. Reich

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björn
Experte
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Sabrina,

wie von Herr Reich beschrieben ist der Punkt auch in LODAS enthalten.

Gruß

Björn

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n-lau
Beginner
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Nachricht 4 von 4
298 Mal angesehen

Genau wie Herr Reich schon sagte ist es auch in LODAS zu erfassen. Bei der Eingabe der abweichenden Daten dann den Auswahlpunkt "Freiwillige Arbeitsleistung der Frau" und fertig.

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letzte Antwort am 26.08.2019 13:37:02 von n-lau
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