Guten Morgen zusammen,
ich habe gerade eine Dame im Lohn, die über Ihren Arbeitgeber jetzt Mutterschaftsgeld bezieht und eine betriebliche Altersvorsorge hat. Ich bin davon ausgegangen, dass sie während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen keine BAV über den Arbeitgeber erhält.
Finde aber jetzt gegenteilige Aussagen im Netz, da ich noch Neuling im Lohn bin, verunsichert es mich.
Was ist jetzt korrekt....
Bitte um eine Rückmeldung. Danke
Viele Grüße
Stefanie
Moin,
hat die Arbeitnehmerin die bAV selbst finanziert (Gehaltsverzicht) oder zahlt der Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Gehalt?
Gruß Flitze
Hallo Flitze,
die Arbeitnehmerin zahlt einen Betrag und der Arbeitgeber nichts.
Lg
Stefanie
Gehaltsumwandlung/ Direktversicherung.
ich sag's mal so.. wo kein Gehalt, da auch kein Verzicht möglich..
Ob die Arbeitnehmerin den Beitrag dann von ihrem Mutterschaftsgeldzuschuss selber finanzieren möchte, müsste mit der AN geklärt werden.
Inwieweit das dann aber noch die Voraussetzungen der steuer- bzw. sv-Freiheit einer bAV erfüllt..? 🤔 ..hmmm..
Wir führen keine Beiträge zur bAV während Mutterschutz ab.
Gruß
Flitze
@Flitze0815 schrieb:
Inwieweit das dann aber noch die Voraussetzungen der steuer- bzw. sv-Freiheit einer bAV erfüllt..? 🤔 ..hmmm..
Da das Mutterschaftsgeld, aus dem es finanziert wird, selbst steuer- und sv-frei ist, kann der Betrag auch steuer- und sv-frei an die bAV überwiesen werden.
Wie es technisch in Lodas funktioniert, bin ich überfragt.
OK ! Danke für die Antworten 😉