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Mutterschutz und Entgelt

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letzte Antwort am 16.08.2021 07:47:56 von Claudi-Jo
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Fiege
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo ihr Fleißigen,

 

ich müsste eine Arbeitnehmerin im Mutterschutz mit Entgelt abrechnen (freiwillig von ihr erwünscht).

 

Bei LuG bekomme ich aber den Arbeitgeberzuschuss incl. Erstattung (U2) nicht gekürzt und ich nehme an, dass es auch Probleme mit den 13,- Mutterschaftsgeld geben könnte. Wie löse ich das Problem übers Programm?

 

Vielen Dank

Anna

 

 

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
957 Mal angesehen

Hallo,

 

ich kann nur allgemein antworten, da ich mich in Lohn und Gehalt nicht auskenne.

 

Auf Mutterschutz darf vor der Entbindung allein auf Antrag der werdenden Mutter verzichtet werden.

Ich würde den Mutterschutz erst starten, wenn sie tatsächlich nicht mehr arbeitet, da Gehalt im Rang vor Mutterschaftsgeld steht. Es gibt dann auch keinen Zuschuss von der Krankenkasse, weil ja noch Gehalt erzielt wird.

 

Ob teilweises Arbeiten während des Mutterschutzes abrechenbar ist, glaube ich nicht, müsste ich aber auch bei der Krankenkasse erfragen.

 

Viele Grüße

Sailor

 

Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
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Hallo, 

ich schließe mich @Sailor an. 

Der Mutterschutz beginnt mit dem ersten Tag an dem die Arbeit nicht aufgenommen wird, spätestens mit der Geburt des Kindes. 

Versicherte beziehen anstelle Ihres Gehalts Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und die Differenz zum tatsächlichen kalendertäglichen Nettoentgelt vom Arbeitgeber.

Nach der Geburt gilt absolutes Beschäftigungsverbot. 

 

Im Lohnprogramm den Mutterschutz entsprechend später starten.

Claudi-Jo
Beginner
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Nachricht 4 von 6
873 Mal angesehen

Hallo,

 

Du musst im Reiter Mutterschutz einen abweichenden Zeitraum hinterlegen, da kann man auch den Grund für die Abweichung von den errechneten Werten eingeben. Dann sollte der Zuschuss erst ab dem eingetragenen Beginn gerechnet werden und auch die EEL mit den richtigen Daten an die Krankenkasse gesendet werden 😀

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Fiege
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
839 Mal angesehen

Die Mitarbeiterin wollte gern durchgängig einen Tag pro Woche arbeiten.

 

 

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Claudi-Jo
Beginner
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Nachricht 6 von 6
814 Mal angesehen

Okay, das hatte ich auch noch nie.

Dann ändert sich der Zeitraum ja nicht, sondern Sie erhält von Dir für die Tage ihr Gehalt und keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Wenn Du an den Tagen keinen Mutterschutz im Kalender eingibst, wird das Gehalt nicht gekürzt. 

Du kannst den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld über die Bewegungsdaten/Monat/LoA 3300 mit Minusbetrag korrigieren, damit Sie die Tage nicht gezahlt bekommt, an denen Sie arbeiten war. Dann passt der Erstattungsantrag. 

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letzte Antwort am 16.08.2021 07:47:56 von Claudi-Jo
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