Hallo,
ich habe eine Arbeitnehmerin die kurz nach Beschäftigungsbeginn in Mutterschutz gegangen ist. Somit habe ich ja keine drei Monate für die EEL-Meldung.
Im Fehler-/Hinweisprotokoll bekomme ich den Hinweis, dass diese Monate mit 99999999 gemeldet werden müssen und den Verweis auf Dok. 1021951.
Dort heißt es unter Punkt 11:
3.11.12 Beginn letzter abgerechneter Kalendermonat vor Schutzfrist – Monat 1:
„Das Mutterschaftsgeld wird auf Grundlage des um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelts (Nettoarbeitsentgelt) der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt.
Ein "abgerechneter" Kalendermonat ist ein Zeitraum, für den der Arbeitgeber üblicherweise die Entgeltabrechnung abgeschlossen hat. (...)
Zu den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten gehören keine Monate, für die kein Arbeitsentgelt abzurechnen war.
In diesem Zusammenhang können die nachfolgenden Besonderheiten auftreten, welche Auswirkungen auf die zu meldenden abgerechneten Kalendermonate haben. (...) Nur in diesen Fallgestaltungen kann daher die Angabe nur für Monat 1 oder Monat 1 und 2 möglich sein, weshalb Monat 2 und 3 oder nur Monat 3 in diesen Fällen auch mit "99999999" gemeldet werden können."
Somit ist sind Zeiträume "99.99.9999 - 99.99.9999" zulässig, wenn die Mutterschutzfrist z. B. einen Monat nach dem Beschäftigungsbeginn begonnen hat.
Aber wie und wo kann ich bitte schön diesen Zeitraum erfassen?
Hallo NaJu2008,
vermutlich wird die folgende Stelle gemeint sein:
Personaldaten - Mutterschutz - Reiter Verdienstangaben
MfG,
S. Lange
Hatte ich eigentlich auch gedacht, aber wenn ich versuche im Feld mit den Monaten diese Eintragung vorzunehmen, werde ich nur angemeckert, dass dies kein zulässiges Datumsformat ist.
Hallo @NaJu2008,
wenn wegen eines kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist gestarteten Arbeitsverhältnisses keine drei vollen Kalendermonate bescheinigt werden können, gilt der Zeitraum ab Beschäftigungsbeginn bis zum Ende des letzten vor Beginn der Mutterschutzfrist abgerechneten Kalendermonats.
oder
Liegen die drei maßgeblichen Entgeltabrechnungszeiträume vor Beginn der Mutterschutzfrist im zweiten Vorjahr (z. B. wegen Elternzeit), kann im EEL-Verfahren (Elektronischer Entgeltersatzleistungsnachweis) keine EEL-Meldung erzeugt werden. In diesem Fall muss die EEL Meldung über das SV-Meldeportal erstellt werden.
In unserem Dokument Entgeltersatzleitungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles finden Sie unter Punkt 11 weitere Informationen.