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Mutterschutz in Verbindung mit KUG

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letzte Antwort am 22.06.2020 13:31:00 von DanyHu
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DanyHu
Beginner
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Hallo Community-Team,

 

ich habe eine Arbeitnehmerin, die seit 22.05.20 in Mutterschutz ist.

Der Arbeitgeber hat seit April Kurzarbeit wegen Corona angemeldet.

 

Demnach bekam die Arbeitnehmerin nur einen Monat volles Gehalt i.H.v. € 660,00 brutto, danach bis Mai Kurzarbeitergeld.

 

Sie ist seit September 2019 angestellt. Aufgrund eines Besitzerwechsel - demnach neuer Mandant in LODAS - im März 2020 ist das Gehalt nur für 2 Monate in der Verdienstbescheinigung fürs Mutterschutzgeld. Hier schreibt das Programm es werden 999999 in der freien Stelle stehen. 

 

Es wird jedoch keine Mutterschutzgeld berechnet gemäß Hinweisprotokoll, da der Nettobetrag unter 390,00 € liegt.

 

Abweichende Eingaben hatte ich bereits bei den Verdienstangaben gemacht, da kommen Fehler-/Hinweismeldungen bei der Probeabrechnung.

 

Welche Eingabe ändere ich im Programm ab, da Kürzungen wie Kurzarbeitergeld für die Ermittlung des Arbeitsentgelts unberücksichtigt bleiben.

 

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.

 

Grüße D. H. 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo D. H.,


die Hinterlegungen der abweichenden Verdienstangaben waren korrekt.


Welche Fehlermeldungen werden Ihnen auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll ausgegeben?


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DanyHu
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Die Fehler-/Hinweismeldungen lauten: das Kontrollkästchen "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen" aktiviert ohne abweichende Angaben zu erfassen. Es wird kein Erstattungsantrag nach dem AAG erstellt. Bitte geben Sie die Werte der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist unter laufendes Brutto vereinbart ein oder deaktivieren Sie das Kontrollkästchen.

Die Verdienstangaben wurden trotz Fehlermeldung von mir ausgefüllt.

 

Ich habe es anders versucht, um eine EEL-Meldung zu bekommen und das Häckchen bei manuelle Eingaben für EEL verwendet. Den Bruttolohn von 660 € habe ich für die zwei Monate eingetragen. Die Meldung wurde dann erstellt. Für die Arbeitnehmerin wurde jedoch kein Zuschuss zum Mutterschutz errechnet.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


haben Sie bei Aktivierung des Kontrollkästchens Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen alle Felder (Monat (MM/JJJJ), Laufendes Brutto vereinbart, Laufendes Netto vereinbart) für die letzten drei Monate vor Beginn der Frist erfasst?


Diese sind relevant für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Es müssen alle drei Monatswerte eingegeben werden.


Der Haken bei Manuelle Eingaben für EEL verwenden, aktiviert zusätzlich noch die Felder für das Laufendes Brutto für EEL. Im Dokument  9217468 - Mutterschutz erfassen, ändern oder löschen finden Sie unter Punkt 1.3 Verdienstangaben erfassen oder ändern alle erforderlichen Eingabefelder noch einmal erläutert. 


Wenn es trotz vollständigen Eingaben weiterhin zu der Fehlermeldung kommt, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir die Daten prüfen können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DanyHu
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Guten Tag,

 

die Fehlermeldung kommt dennoch. Ich habe einen Servicekontakt verschickt.

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letzte Antwort am 22.06.2020 13:31:00 von DanyHu
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