Hallo Community-Team, ich habe eine Arbeitnehmerin, die seit 22.05.20 in Mutterschutz ist. Der Arbeitgeber hat seit April Kurzarbeit wegen Corona angemeldet. Demnach bekam die Arbeitnehmerin nur einen Monat volles Gehalt i.H.v. € 660,00 brutto, danach bis Mai Kurzarbeitergeld. Sie ist seit September 2019 angestellt. Aufgrund eines Besitzerwechsel - demnach neuer Mandant in LODAS - im März 2020 ist das Gehalt nur für 2 Monate in der Verdienstbescheinigung fürs Mutterschutzgeld. Hier schreibt das Programm es werden 999999 in der freien Stelle stehen. Es wird jedoch keine Mutterschutzgeld berechnet gemäß Hinweisprotokoll, da der Nettobetrag unter 390,00 € liegt. Abweichende Eingaben hatte ich bereits bei den Verdienstangaben gemacht, da kommen Fehler-/Hinweismeldungen bei der Probeabrechnung. Welche Eingabe ändere ich im Programm ab, da Kürzungen wie Kurzarbeitergeld für die Ermittlung des Arbeitsentgelts unberücksichtigt bleiben. Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe. Grüße D. H.
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