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Mutterschutz Hauptbeschäftiung und Minijob

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letzte Antwort am 16.08.2023 08:41:02 von Lodas2021
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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Communitiy,

 

Mitarbeiterin ist in Mutterschutz. Sie hat noch einen Minijob. Eine Aufteilung auf Hauptbeschäftigung und Minijob macht doch keinen Sinn , da vom Hautparbeitgeber ja die Berechnung mit 100% erfolgt oder liege ich da falsch ?

 

Viele Grüße

 

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 13
554 Mal angesehen

Ich kann da gerade nicht ganz folgen. Ist der Minijob bei einem anderen oder beim gleichen Arbeitgeber, ist sie dort auch im Mutterschutz oder übt sie ihn weiter aus (/e: Quatsch, ich war gedanklich beim Minijob während Elternzeit), und was genau willst du aufteilen?

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 13
532 Mal angesehen

Hallo,

 

der Minijob ist bei einem anderen Arbeitgeber und von dort kam die Anfrage bzgl. Aufteilung.

 

Viele Grüße

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 13
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Ah. Das müsstet ihr dann die Krankenkasse fragen, wie ich andere Threads verstehe, siehe u.a.

Mutterschaftsgeld - Minijobber mit mehreren Beschäftigungen

anteilige Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei 2 Arbeitgebern 

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 13
496 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Info. Aber eigentlich geht das doch 0 auf 0 auf?! Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler.

 

Viele Grüße

 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 6 von 13
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Die KK zahlt 13,- € täglich an Mutterschaftsgeld. Die AG müssen den Zuschuss zum Mutterschaftsfeld zahlen, abzüglich des Mutterschaftsgeldes.

 

Und hier sind beide AG in der Pflicht. Die 13,- € werden anteilig aufgeteilt, abhängig von Entgelt aller AG. Um also den Anteil von den 13,- € für den Minijob zu berechnen, muss bekannt sein, wie hoch Gehalt beim Hauptarbeitgeber ist.

 

Hier hat sogar die KK die Höhe des AG-Anteils mitgeteilt:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Mutterschaftsgeld-Minijobber-mit-mehreren-Besch%C3%A4ftigungen/m-p/362653

Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 13
475 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe ein monatliches durchschnittliches Entgelt von Euro 1.800,00 in der Hauptbeschäftigung und Euro 300,00 im Minijob bei einem anderen Arbeitgeber.

Die Möglichkeit es alles beim Hautparbeitgeber so zu belassen geht nicht?

Viele Grüße

 

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vw
Erfahrener
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Nachricht 8 von 13
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Hallo,

das ist nun einmal gesetzlich so geregelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__20.html

 

Entsprechend behandeln es die Krankenkassen und wir müssen (oder "dürfen") es eben umsetzen.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Bonita66
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

vielen Dank für die Informationen.

Ein schönes Wochenende wenn es soweit ist.

 

Viele Grüße

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LODAS2
Beginner
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Nachricht 10 von 13
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Hallo,

 

an Einfachsten, bei dem Aushilfsjob mit Beginn des Mutterschutzes eine Abmeldung erstellen

 

 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 11 von 13
389 Mal angesehen

an Einfachsten, bei dem Aushilfsjob mit Beginn des Mutterschutzes eine Abmeldung erstellen

Warum sollte ein AN sich darauf einlassen? Ihr steht schließlich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu! Eine Schwangere zu kündigen ist verboten.

Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 13
383 Mal angesehen

Hallo,

 

das stimmt auf keinen Fall abmelden.  Der Minijobber genießt ja die gleichen Rechte wie eine Beschäftigte in Vollzeit bzw. Teilzeit.

 

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Lodas2021
Einsteiger
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Nachricht 13 von 13
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die 13 Euro Zuschuss bekommt sie ja von der gesetzlichen KK.

Und vom AG auch bei der Festanstellung.

Wenn sie im AHL job natürlich mehr verdient als diese 13€ kann sie nicht abgemeldet werden.

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letzte Antwort am 16.08.2023 08:41:02 von Lodas2021
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