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Monatsabschluss Dezember ohne BG

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letzte Antwort am 07.12.2020 15:18:03 von Astrid_Preuß
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petrabu
Einsteiger
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Hallo Community,

 

ich hab ein Problem wir haben eine Neue Firma gegründet seit dem 1.11.20 haben wir da auch Personal eingestellt nun haben wir die Firma bei der Berufsgenossenschaft Gesundheit- und Wohlfahrtspflege angemeldet, eine Kundennummer haben wir auch bekommen, aber den Rest noch nicht. Nach mehrmaligen Nachfragen wo den unserer Unterlagen sein, hat man mir heute mitgeteilt das die BGW nicht zuständig sei sondern das ganze abgibt an die VBG. Mit denen hab ich grad telefoniert, mit Glück bekomme ich von da irgendwann im Dezember, wohl aber Januar die entsprechenden Daten die ich brauche.

Wie kann ich jetzt den Monatsabschluss Dezember machen wenn ich meine BG - Daten nicht vollständig erfasst habe. ich arbeite mit LuG. 

 

Dankeschön

Petra Busch

cro
Experte
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Das Programm merkt, wenn sich Stammdaten, mit dem richtigen Monat/Jahr, rückwirkend ändern. Wird daher auch in 2021 die korrekten BG-Daten 2020 elektronisch übermitteln. Also ruhig den Mon.-Abschluss Dezember durchführen.

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zieglerconsult
Aufsteiger
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Wenn Sie bereits die falsche BG erfolgreich angelegt haben würde ich den Stammdatenabruf stehen lassen und rückwirkend korrigieren. Die BG werden Sie nicht mehr löschen können, das lässt das Programm nicht zu und ohne angelegte BG kriegen Sie wohl auch keinen Monatsabschluss hin. Sie können auch die VBG händisch anlegen und mit den Gefahrentarifstellen manuell belegen die Sie bekommen werden. Dann wird es auch so gehen, übermitteln können Sie später noch. Nur ohne eine gültige BG gehts nicht weiter.

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petrabu
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
221 Mal angesehen

Ich hab zwar eine Kundennummer aber noch keine Gefahrenklasse etc. die BGW sagt sie sind nicht zuständig und haben den ganzen Vorgang an die VBG abgegeben. Der Betrieb ist somit zwar mit einer Kundennummer angelegt aber nichts weiter. Ich hab schon mit dem Novembermonatsabschluss eine Fehlermeldung bekommen, das die Beiträge etc. nicht berechnet werden konnten. Denn Monatsabschluss November hab ich aber trotzdem raus bekommen. Was mach ich dann mit dem Dezember, geht das trotzdem?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


haben Sie von der BGHW auch eine PIN erhalten? Wenn nicht, konnte der UV-Stammdatenabruf nicht durchgeführt werden.


Die falsche Berufsgenossenschaft können Sie erst dann löschen, wenn diese bei keinem der Mitarbeiter hinterlegt ist.
Legen Sie die gültige Berufsgenossenschaft an. Wählen Sie diese hierzu unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Allgemeine Daten im Feld „Haupt-Mitgliedschaft" mit dem richtigen „gültig ab“-Datum aus. Hier darf nicht die falsche Mitgliedschaft hinterlegt sein.


Im Anschluss wird die richtige Mitgliedschaft über Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften | Dialog "Mitarbeitern zuordnen" den Mitarbeitern zugeordnet. Hierbei ist zu beachten, dass bei "Gültig ab" der Monat auf den Eintrittsmonat des Mitarbeiters geändert wird und der Haken "Historische Stände zum Gültig-ab überschreiben" aktiviert wird.


Bitte fragen Sie bei der VBG an, wann Sie alle relevanten Unterlagen erhalten, damit Sie baldmöglichst mit der PIN die Stammdaten für das Jahr 2020 abrufen können und der digitale Lohnnachweis in 12/2020 korrekt erstellt werden kann.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.12.2020 15:18:03 von Astrid_Preuß
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