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Monatliches Urlaubsgeld Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 13.02.2025 12:54:58 von lohnhilfe
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SchnickersManz
Beginner
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Nachricht 1 von 5
256 Mal angesehen

Guten Tag,

welche Lohnart wird bei der Auszahlung von zusätzlichem, monatlichen Urlaubsgeld benutzt?

Ich finde leider keine passende, muss ich eine anlegen?

Wie verfahre ich hier?

 

Vielen Dank

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
244 Mal angesehen

Dann müssen Sie sich beim Mandanten > Anpassung Lohnarten > Assistent... die passenden LA einspielen (ab 4000).

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haag
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Experte,

 

ich habe nun das selbe Thema:

Ab sofort sollen unsere Studenten zu ihrem mtl. Gehalt ein mtl. U-Geld erhalten. Lt. Haufe ist dies wohl st-/und sv-rechtlich i.O., obwohl ich es nicht ganz verstehe, denn da könnten wir ja eigentlich alle MA:Innen so abrechnen und würden es somit günstiger verbeitragen, oder sehe ich das falsch?!

 

haag_0-1739441379435.png

 

So und nun komme ich zu Datev:

Ich finde hier über den Assistenten in Lohn und Gehalt auch keine LA, die die gesetzl. Behandlung abbildet:

 

Bsp. lfd. Bezug (Gehalt)

haag_3-1739442234806.png

 

 

Bsp. U-Geld (Einmalbezug/sonstg. Bezug)

haag_4-1739442352355.png

 

Sollte ich mir die LA 2000 kopieren, umbenennen (Urlaubsgeld, mtl.) und dann bei Pfändung es umstellen in unpfändbar/halbpfändbar? Geht das überhaupt? 

 

Freue mich über Antworten...

 

Grüße

I. Haag

 

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 5
108 Mal angesehen

Ich bin hier viel unterwegs, darum Experte.......

 

Aus meiner Sicht haben Sie einen lfd. Bezug (normal pfändbar > aber unbedingt rechtlich prüfen lassen!), dem Sie eine individuelle LA (Basis 2000) zuordnen können. Das würde sich auf die Verbeitragung übrigens nur auswirken, wenn die BBG überschritten würde.

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 5
89 Mal angesehen

Ist Urlaubsgeld pfändbar? Eigentlich nein, aber ...

 

"

  • Das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld gehört zu den Sonderzahlungen und ist hingegen nicht pfändbar!
  • Es gelten jedoch folgende Einschränkungen: Das Urlaubsgeld darf nur einmal im Jahr und in einer „üblichen“ Höhe gezahlt werden. Gradmesser sind dabei vergleichbare Unternehmen oder das normale Monatseinkommen, das nicht überschritten werden darf. Im Zweifelsfalle entscheidet das Gericht, ob das Urlaubsgeld im „Rahmen des Üblichen“ liegt."

 

 

LG
VM
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letzte Antwort am 13.02.2025 12:54:58 von lohnhilfe
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