Guten Tag,
welche Lohnart wird bei der Auszahlung von zusätzlichem, monatlichen Urlaubsgeld benutzt?
Ich finde leider keine passende, muss ich eine anlegen?
Wie verfahre ich hier?
Vielen Dank
Dann müssen Sie sich beim Mandanten > Anpassung Lohnarten > Assistent... die passenden LA einspielen (ab 4000).
Hallo Experte,
ich habe nun das selbe Thema:
Ab sofort sollen unsere Studenten zu ihrem mtl. Gehalt ein mtl. U-Geld erhalten. Lt. Haufe ist dies wohl st-/und sv-rechtlich i.O., obwohl ich es nicht ganz verstehe, denn da könnten wir ja eigentlich alle MA:Innen so abrechnen und würden es somit günstiger verbeitragen, oder sehe ich das falsch?!
So und nun komme ich zu Datev:
Ich finde hier über den Assistenten in Lohn und Gehalt auch keine LA, die die gesetzl. Behandlung abbildet:
Bsp. lfd. Bezug (Gehalt)
Bsp. U-Geld (Einmalbezug/sonstg. Bezug)
Sollte ich mir die LA 2000 kopieren, umbenennen (Urlaubsgeld, mtl.) und dann bei Pfändung es umstellen in unpfändbar/halbpfändbar? Geht das überhaupt?
Freue mich über Antworten...
Grüße
I. Haag
Ich bin hier viel unterwegs, darum Experte.......
Aus meiner Sicht haben Sie einen lfd. Bezug (normal pfändbar > aber unbedingt rechtlich prüfen lassen!), dem Sie eine individuelle LA (Basis 2000) zuordnen können. Das würde sich auf die Verbeitragung übrigens nur auswirken, wenn die BBG überschritten würde.
Ist Urlaubsgeld pfändbar? Eigentlich nein, aber ...
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