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Mitarbeitervariante Baulohn nachträglich ändern

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letzte Antwort am 22.05.2026 12:55:47 von TeamB
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TeamB
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo liebe Community,

 

ich habe ein Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen!

 

Ein Arbeitnehmer eines Mandanten mit Baulohn war seit 2020 angemeldet. Der Personalgruppenschlüssel lautete 109 und die Mitarbeitervariante auf Mitarbeiterebene entsprechend „Geringf. Besch. (gewerblich, volljährig)“. Die Branche ist das Bauhauptgewerbe. Die Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse ist abhängig vom Brutto.

Der Arbeitnehmer ist jedoch seit dem 01.07.2022 als SV-Pflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar wurde sein Personalgruppenschlüssel zu 101 verändert, jedoch wurde die Mitarbeitervariante übersehen.

 

Nun ist Folgendes auf Mitarbeiterebene hinterlegt:

  • PGS 101
  • Mitarbeitervariante und Mitarbeitertyp: Geringf. Besch. (gewerblich, volljährig); gesetzte Häkchen bei:
    • Prozentuale Urlaubsberechnung gemäß Tarifvertrag durchführen
    • Anspruchsberechtigung auf Mehraufwands-Wintergeld
    • Winterbeschäftigungs-Umlage berechnen
  • Die Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse: abhängig vom Brutto.

Kann die Mitarbeitervariante nachträglich zu „gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig)“ geändert werden (wenn ja: wie?) und mit welchen Folgen ist zu rechnen?

 

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
119 Mal angesehen

Kann die Mitarbeitervariante nachträglich zu „gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig)“ geändert werden (wenn ja: wie?) und mit welchen Folgen ist zu rechnen?

 

Hatte so einen Fall noch nicht. Aber beim AN im Ordner -Baulohn- die Variante (erstmal nur für den aktuellen Monat) ändern. Das Ergebnis dann in der Probeabrechnung prüfen. Wenn das OK ist, ab 1/2025 ändern.

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 5
82 Mal angesehen

Ich würde das für den letzten Monat ändern und schauen, welche Auswirkung es auf die (Wieder)Abrechnung hat. Von den Beiträgen und Urlaubsanspruch sollte es m.M.n. auf Null raus kommen.

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TeamB
Beginner
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Nachricht 4 von 5
55 Mal angesehen

Hallo cro,

 

vielen Dank für deine Hilfe. Wir machen es genau so, das hat uns auch eine Mitarbeiterin vom Servicetelefon der DATEV geraten!

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TeamB
Beginner
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Nachricht 5 von 5
52 Mal angesehen

Vielen Dank rschoepe für deine Hilfe! 

 

Was leider noch auffällt, ist Folgendes: Die Anträge auf Saison-Kug (MWG) wären mit der (Wieder-)Abrechnung verspätet. Zudem erhalten wir nun die Hinweise, dass Beträge aus nicht erstattungsfähigen Lohnarten zu erstatten sind. Diese Lohnarten sind in den Lohnartenbesonderheiten mit "keine Erstattung" gekennzeichnet. Leider konnte uns die Mitarbeiterin vom Servicetelefon der DATEV diesbezüglich nicht weiterhelfen. Wie ist diesbezüglich vorzugehen?

 

Vielleicht habt ihr weitere Hinweise und Lösungen, die uns dabei weiterhelfen?

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letzte Antwort am 22.05.2026 12:55:47 von TeamB
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