Guten Tag
Offensichtlich befindet sich bei uns ein Mitarbeiter, der nicht ordnungsgemäß bei der Krankenkasse abgemeldet wurde, nachdem er ausgetreten ist. Diesen müsste ich jetzt nachträglich abmelden. Das Austrittsdatum war am 27.11.2020
Wie ist da die beste Vorgehensweise? Ich habe ein bisschen Angst, eine Wiederabrechnung für diese PNr. zu machen, da mein Abrechnungsstand ja schon 03/2021 ist.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
eine Wiederabrechnung können Sie nur für den zuletzt abgerechneten Monat machen. Für weiter zurückliegende Monate wäre nur eine Nachberechnung möglich.
Ohne Änderung von den abzurechnenden Daten führt aber weder eine Wiederabrechnung noch eine Nachberechnung dazu, dass eine Abmeldung übermittelt wird. Entweder ist diese Meldung bereits erfolgt oder es gibt einen Grund, warum diese nicht erzeugt wurde - und ggf. muss dieser Grund (wenn es denn falsch ist) erst einmal behoben werden.
Sie sollten erst einmal prüfen, ob diese Meldung mit der Abrechnung 11/2020 nicht bereits übermittelt wurde (und nur bei der Krankenkasse nicht vorliegt) oder aus welchen Gründen keine Abmeldung erstellt wurde. Bitte prüfen Sie hierzu das Hinweis- und Fehlerprotokoll für den Monat 11/2020 mit der Abrechnung des letzten Beschäftigungsmonats.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Es war tatsächlich so, dass die Abmeldung nicht erfolgte, weil die SV Nummer fehlte. Diese ist aber nachgepflegt, sodaß ich ihn jetzt abmelden könnte. Den besten Weg dafür habe ich aber noch nicht gefunden.
Viele Grüße
Moin,
erfassen Sie hierzu die Sozialversicherungsnummer und stoßen eine Nachberechnung (über Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 in den Bewegungsdaten) an.
Evtl. erfolgt auch eine automatische Nachberechnung, wenn Sie die SV-Nummer erfassen. Ich weiß aber nicht, ob dies so lange zurück automatisch korrekt passiert.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank Herr Lutz, ich habe es in der Tabelle für Nachberechnungen eingetragen und werde es mit der nächsten Abrechnung senden. Ich hoffe, damit ist das erledigt.
Viele Grüße
Ich muss ein Mitarbeiter rückwirkend zum 10.7.2022 abmelden, die Mitarbeiter war bis dann in Elternzeit und es wurde offenbar vergessen denen abzumelden. Jetzt hat der Knappschaft sich dazu gemeldet. Ich habe die Abmeldung erledigt im Monat Januar 2024 aber die Auswertung 65 wird nicht erstellt. Gibt es noch ein Weg damit man das lösen kann?
@Hildebrandt_4567 schrieb:Ich habe die Abmeldung erledigt im Monat Januar 2024
Der Januar ist jetzt also schon abgerechnet? LODAS kann ja nur ins Vorjahr zurück rechnen, ich hätte also eher für den einen Mitarbeiter eine Wiederabrechnung 12/23 angestoßen. So bleibt jetzt wohl nur das SV-Meldeportal.
Hallo Herr Lutz,
das mit dem nachträglichen abmelden, wenn er ausgetreten ist, ist mir logisch.
Doch was mache ich, wenn der Mandant aufgrund einer Inso einen neuen Abrechner hat, mir nicht mitteilt, dass er eine neue Betriebsnr. hat, der neue Abrechner dann den gleichen Monat mit der neuen Betriebsnr. noch einmal abrechnet und ich den Mitarbeiter zum 31.07. abmelden soll?
Setzte ich da den August erst einmal zurück bevor ich über Wechsel Entgeltabrechnungssystem die DEÜV-Abmeldung vornehme! Was muss ich da noch beachten, da ja jetzt doppelt Beiträge gemeldet worden sind!
Ich arbeite mit LuG.
VG Jana Hoppe
@THJaHo schrieb:
Ich arbeite mit LuG.
😳Da bin ich raus