Hallo,
ich habe im Monat Juni 2018 einen Mitarbeiter beim falschen Mandanten angelegt. Wie kann ich diesen Mitarbeiter wieder löschen?
Vielen Dank.
Hallo,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Wurde der Mitarbeiter bereits mit DEÜV oder Sofortmeldung angemeldet? Wurde der Mitarbeiter bereits abgerechnet?
Viele Grüße
T. R.
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für die Info. Bin hier ein Anfänger und dies war meine erste Frage, daher wusste ich nicht, was ich alles angeben soll.
Gruß
G. Sieber
Hallo Herr Hecker,
Danke für die Antwort. Abrechnung erfolgt über Lodas. Ich habe den Mitarbeiter bereits im Juni 2018 voll abgerechnet und habe dann vom Mandanten erst im Juli 2018 den Hinweis bekommen, dass beim falschen Mandanten abgerechnet wurde.
Meine Frage nun: Wenn ich den Beschäftigungszeitraum lösche und - wie von Ihnen empfohlen - einen Zeitraum vor dem 01.01.2017 eingebe, was geschieht dann mit der ElStAM-Anmeldung?
Viele Grüße
Gabriele Sieber
Nochmals Hallo Herr Reich,
ja, der Mitarbeiter wurde bereits abgerechnet (DEÜV und ELStAM bereits gesendet).
Viele Grüße
Gabriele Sieber
Hallo Frau Sieber,
ich kann in der Regel besser bei Lohn und Gehalt helfen. Herr H. ist absoluter Lodas-Kenner und Fan.
Durch die Lohnprogramme der Datev ist es ohne Angabe des Programms häufig schwierig Ratschläge zu geben. Daher mein Hinweis.
Viele Grüße und viel Spaß in der Community
T. R.
Wenn ich den Beschäftigungszeitraum lösche und - wie von Ihnen empfohlen - einen Zeitraum vor dem 01.01.2017 eingebe, was geschieht dann mit der ElStAM-Anmeldung?
Hallo Frau Sieber,
wenn Sie den Beschäftigungszeitraum löschen und damit eine Nachberechnung auslösen bzw. eine Wiederholungsabrechnung vornehmen, wird die ELStAM-Anmeldung zum 01.07.2018 wieder abgemeldet. Eine "Stornierung" sieht das ELStAM-Verfahren nicht vor.
Beim richtigen Mandanten muss dann eine Anmeldung zum 02.07.2018 erfolgen, da das Datum 01.07.2018 durch die falsche Anmeldung bereits "verbraucht" ist.
Wenn Sie den Mitarbeiter im neuen Mandanten neu anlegen, sollten Sie die automatische ELStAM-Anmeldung nicht vornehmen (Haken nicht setzen). Sie sollten die Anmeldung -sobald der Mitarbeiter angelegt ist- manuell auslösen (über Mitarbeiter - Elektronische Lohnsteuerkarte). Diese Anmeldung würde ich allerdings erst vornehmen, wenn Sie die Rückmeldung haben, dass die Abmeldung beim falschen Mandanten erfolgt ist, da es sonst zu Problemen mit der Zuordnung zu Haupt-/Nebenbeschäftigungen kommen kann.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die Info.
Viele Grüße aus München
Gabriele Sieber