Hallo liebes Community, ich muss einer Mitarbeiterin, die sich vom 31.05.2018 bis 31.03.2019, in Elternzeit befindet und zum 31.03.2019 ausscheidet, noch Überstunden aus den Jahren 2017 und 2018 ausbezahlen. Im Monat Januar 2018 bekam sie das letzte mal einen Festbezug (Gehalt) Im Monat April 2018 bekam sie eine Einmalzahlung (Überstundenvergütung). Wie sieht die Einmalzahlung nun im Monat März 2019 aus? Unterliegt sie der Märzklausel? Welche Stammlohnart muss ich verwenden? Vorab schon mal Danke für Eure Hilfe. Gabriele S.
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