Hallo,
Arbeitgeber: Bauhauptgewerbe
Arbeitnehmer: Ist aus Rumänien zum Arbeiten nach Deutschland gekommen. Hat sich beim Einwohnermeldeamt in Deutschland angemeldet.
Der Arbeitnehmer hat einen Vorschuss erhalten. Leider kam der Mitarbeiter nur einen Tag zur Arbeit. Jetzt ist er nicht mehr zu erreichen. Die Krankenversicherung ist unbekannt.
Wie rechne ich den Mitarbeiter jetzt ab?
Als kurzfristige Beschäftigung, obwohl der Arbeitsvertrag anders lautet?
Steuerklasse 6, AOK vom Wohnort? Gute Frage...
Hallo,
eine sozialversicherungsrechtliche kurzfristige Beschäftigung ist nicht möglich. Dafür müsste im Voraus der Vertrag entsprechend befristet sein.
Wenn Sie keine Krankenkasse haben dürfen Sie sich eine aussuchen.
Viele Grüße
T. Reich
Mit Verweis auf zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung des Vorschusses erstmal SV Frei verbuchen? 🤔
🤔Grundsätzlich eine gute Überlegung. 👍
Dann also so:
Anspruch hat der Mitarbeiter ja nur auf den bereits erarbeiteten Lohn für den einen Tag. Den erarbeiteten Lohn versteuern und Beiträge darauf erheben. Den Restbetrag erst einmal als Forderung betrachten und versuchen einzutreiben.