Hallo Community,
ein Mitarbeiter bezieht seit dem 19.12.25 Krankengeld.
Durch eine fehlende Weitergabe des Vorarbeiters, hat sich im Februar herausgestellt, dass der Mitarbeiter vom 22.12.25-06.01.26 den Betriebsurlaub wahrgenommen hat.
Ich bin nun dabei, die Abrechnung zur korrigieren, dabei ist mir die Frage aufgekommen, wie ich in den Fehlzeiten das Krankengeld eintragen muss.
Ich habe es nun wie folgt eingetragen: 19.12.25.-19.12.25 Krankengeld (Beginn Arbeitsunfähigkeit 07.11.2025/letzter bezahlter Tag vor ELL 18.12.2025)
Ab 07.01.26 Krankengeld (Beginn Arbeitsunfähigkeit 07.01.2026/letzter bezahlter Tag vor ELL 06.01.2026)
Ist das korrekt?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Mir ist es neu, dass ein Mitarbeiter der krankgeschrieben ist, Urlaub nehmen kann/muss.
Gibt es eine eAU für den 20.12. bis 06.01.26? Wenn der AN krankgeschrieben war, kann dieser nicht sagen, dass er Urlaub genommen hat. Lt. Bundesurlaubsgesetz sind Urlaubstage wieder gutzuschreiben, wenn der AN nachweislich arbeitsunfähig war. Liegt eine Folgebescheinigung oder eine neue Erstbescheinigung ab 07.01.26 vor? Wenn es zwischendurch keine Krankschreibung vorliegt, dann kann KG unterbrochen werden.
Ich habe eine Abfrage gemacht. Er hat für den Zeitraum keine AU.
Die AU ab dem 07.01.26 war zwar eine Erstbescheinigung, wird aber auf den vorherigen Zeitraum angerechnet.
Wenn er sich nur bis zum 19.12.25 krankschreiben lässt, ist dies möglich.
In diesem Fall hat der Vorarbeiter uns nicht darüber informiert, dass er den Betriebsurlaub wahrnimmt.
Ich habe es nun wie folgt eingetragen: 19.12.25.-19.12.25 Krankengeld (Beginn Arbeitsunfähigkeit 07.11.2025/letzter bezahlter Tag vor ELL 18.12.2025)Ab 07.01.26 Krankengeld (Beginn Arbeitsunfähigkeit 07.01.2026/letzter bezahlter Tag vor ELL 06.01.2026)
Die AU ab dem 07.01.26 war zwar eine Erstbescheinigung, wird aber auf den vorherigen Zeitraum angerechnet.
Dann würde ich sagen, dass die Eingabe richtig sind.