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Mitarbeiter doppelt im Monat anlegen, Elstam

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letzte Antwort am 23.04.2020 09:14:45 von floreana
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floreana
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Liebe Community, 

 

ich muss einen Mitarbeiter in einem Monat zwei mal anlegen. Die Zeiträume in den Arbeitsverträgen sind seltsam. Der erste Zeitraum 1.11 bis 1.4.2020, der weitere Zeitraum 2.4-2.8.2020. Für den ersten Zeitraum muss ich eine Nachberechnung machen. Wie stellt ich das nun am besten an, damit die beiden Zeiträume sowie die An- und Abmeldungen der Elstam richtig registriert werden? Könnte ich den MA für seine erste Tätigkeit (wissenschaftlicher MA) denn bereits manuell über Elektronische Lohnsteuerkarte zum 1. April abmelden obwohl eine Nachberechnung vorgenommen wird? Bzw. den MA in seiner zweiten Tätigkeit bereits zum 2. April anmelden?

 

Vielen Dank für Unterstützung. 

 

cro
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Über das Ein- und Austrittsdatum der beiden getrennten Jobs reguliern sich die ELStAM Meldungen automatisch incl. etwaiger Nachberechnungen. 

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floreana
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Danke!! Aber beim neuen Job muss ich doch die Elstam bei Anlage des MA abrufen....das geht ohne vorher beim alten Job abgemeldet zu haben?

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coester
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Das funktioniert ohne Probleme.

Das "An- und Abmelden" bezieht sich eigentlich nur auf die Abrechnungsstelle.

 

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floreana
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Vielen Dank für die Hilfe: sorry fürs blöde Nachfragen: also ich lege den neuen Job an und rufe die Elstam Daten über die Steuer ID ganz normal ab und brauche vorher nicht den alten Job zum 1. April abzumelden. Wundert mich, dass das geht. 

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coester
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"Blöde" Fragen gibt es nicht... 😉

 

Genau so kannst Du es machen.

 

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floreana
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Danke dir!! 

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floreana
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Guten Morgen, 🙂

 

jetzt habe ich den neuen Job mit ELSTAM Abruf angelegt aber Lodas sagt, dass die Anmeldung nicht stattfinden konnte, weil er bei einer anderen Beschäftigung noch angemeldet ist. Daraufhin habe ich die alte Beschäftigung abgemeldet, aber jetzt kommt keine Rückmeldung und ich muss doch später die Löhne rausschicken...

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cro
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Wie gesagt, das ist korrekt so. Da Sie aber bei beiden Beschäftigungsverhältnissen sämtliche Daten kennen, rechnen Sie die neue Beschäftigung doch einfach ohne ELStAM-Rückmeldung erstmal mit den manuellen Eingaben ab.

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floreana
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Danke!!

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letzte Antwort am 23.04.2020 09:14:45 von floreana
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