abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mitarbeiter übergreifend Feiertage abrechnen

5
letzte Antwort am 21.12.2025 11:47:57 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
timshal
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
559 Mal angesehen

Guten Tag,

 

gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dass ich zb Feiertage nur einmal für alle Mitarbeiter eingeben kann?

Ich erfasse momentan über die Bewegungsdaten und gebe bei jedem Mitarbeiter die Feiertage ein. Da die ja immer gleich sind, würde es doch Sinn machen, die nur einmal für alle Mitarbeiter eingeben zu müssen.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
488 Mal angesehen

Hallo,


unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Feiertage/Urlaub/AU-Bescheinigung finden Sie in der Registerkarte „Feiertage“ eine Auflistung von Feiertagen. Wenn Sie das Kontrollkästchen für den gewünschten Feiertag aktivieren, gilt diese Eingabe für alle Mitarbeiter.


Bundeseinheitliche Feiertage erkennt Lohn und Gehalt automatisch.


Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 9226166 – Feiertage/Urlaub/AU-Bescheinigung (Arbeitsbereich).

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
e-anna
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
195 Mal angesehen

Hallo,

 

dazu habe ich eine Frage.

 

Ich habe die Feiertage eingetragen - zB am 06.01. ist der Haken drin.

Gehe ich nun zu den Mitarbeitern steht das nicht im Kalender und es wäre möglich einen Urlaubstag einzutragen.

Wie kann das möglich sein?

 

Vielen Dank und schöne Grüße,

Eva Schäferling

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 6
146 Mal angesehen

Hallo Frau Schäferling,


hinterlegte Feiertage können mit dem Ausfallschlüssel "U" für Urlaub gebucht werden. Das ist besonders für Arbeitnehmer relevant, die an solchen Tagen normalerweise arbeiten würden, zum Beispiel im Hotel- und Gaststättengewerbe. In diesen Fällen wird der Tag also nicht als Feiertag, sondern als Urlaubstag behandelt.


Bei automatischen Buchungen von Anwesenheiten sowie Kurzarbeit und Krankheit während Kurzarbeit spielt der Feiertag hingegen eine wichtige Rolle, weil dies Auswirkungen auf die korrekte Abrechnung haben kann.


Im Dokument 9219378 Kalender (Arbeitsbereich) finden Sie unter Punkt 1.1 weitere Informationen zum Kontrollkästchen "Automatisches Erfassen der Anwesenheit".

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
e-anna
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
121 Mal angesehen

Hallo Herr Platz,

 

vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Gibt es auch eine Möglichkeit, dass die Feiertage automatisiert und und unveränderbar in den jeweiligen Kalender der Mitarbeiter gebucht wird?

 

Schöne Grüße,

Eva Schäferling

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 6
100 Mal angesehen

Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann müsste DATEV ja für diverse Bundesländer diverse Kalendarien zur Verfügung stellen.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 21.12.2025 11:47:57 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage