Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem im Zusammenhang mit Sachbezug und Pfändung:
Mitarbeiter Gastronomie bekommt Sachbezug Kost (schon immer). Hat nun eine Pfändung.
Mit Abzug Sachbezug liegt er dann aber unter der Freigrenze und demnach "darf der Sachbezug nicht gewährt werden". Soweit habe ich das verstanden, aber wie mache ich das nun praktisch?
Dem Mandanten sagen, dass dieser Mitarbeiter für die Zeit der Pfändung kein Essen mehr bekommt? Den Sachbezug verringern, bis es mit der Freigrenze passt (sprich der Mitarbeiter bekommt nur noch eine Mahlzeit statt 2 zum Beispiel)?
Vielen Dank.
Prakmatikervorschlag der AG erhöht temporär mit Vereinbarung (Ausschluss der Fortführung der Erhöhung nach Beendigung der Pfändung) den Lohn des AN um den Differenzbetrag.
Wie hoch ist denn der Differenzbetrag? Wenn wir da von 12 Monaten und 17 Euro je Monat sprechen kommt dem AG Ihre Recherche teurer als wenn er einer Erhöhung zustimmt....
Wenn ich den Bruttolohn erhöhe erhöht sich im gleichem Maße auch die Pfändungsfreigrenze?
Was ganz anderes: ist der Sachbezug Kost Essen aus eigenem Erzeugnis? Dann ist der Rabattfreibetrag anwendbar.
(ist für AN und AG vorteilhafter, bedeutet aber mehr Arbeit, da genaue Erfassung der Anzahl der Mahlzeiten auf AG-Seite und bei Ihnen.)
LG
Anne Koch
Guten Morgen,
wenn ich das Bruttogehalt erhöhe erhöht sich aber ja auch der Pfändungsabzug.
Wir sprechen von ca. 50€ pro Monat
Dann so wie @JuRa1 es vorgeschlagen hat.
Wenn Grundgehalt plus y Euro Sachbezug unter der Pfändungsgrenze liegen wird genau geschrieben dass der MA jeden Monat y-5€ verkonsumiert.
Oder muss man wegen dem Gleichberechtigungs Gedöns dann alle MA umstellen?🤔
Ich habe jetzt den Sachbezug soweit gekürzt, bis der Auszahlungsbetrag nicht mehr unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
Danke an alle für die Antworten