Ich habe einen neuen Minijobber aus Tschechien, keine A1-Bescheinigung.
Anmelden wie immer über die Knappschafft. Meine Frage: Muss der Arbeitnehmer sich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden?
Wohnt er jetzt in Deutschland? Ist er in Deutschland gemeldet? Hat er einen Job im Ausland? Noch wohnhaft im Ausland? Befristeter Aufenthalt in Deutschland?
Rechtlich muss jeder in Deutschland krankenversichert sein. Viele sind es aber nicht.
Solange er nicht in einer gesetzlichen KV versichert ist, müssen vom AG keine Beiträge zur KV (0100 oder 0500) abgeführt werden.
Hallo,
ob der Arbeitnehmer bei einer deutschen Krankenkasse angemeldet werden muss, können wir rechtlich nicht beurteilen.
Bitte klären Sie den Sachverhalt direkt mit dem Arbeitnehmer und ggf. mit der Bundesknappschaft.