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Minijobber auf Stundebasis

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letzte Antwort am 02.11.2026 21:25:43 von Yana11
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Yana11
Beginner
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Guten Abend liebe Community,

 

ich bitte wieder um Eure Hilfe.

Ich muss jetzt bei einem anderen Mandanten einen Minijobber abrechnen. Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis. Das bedeutet, dass mir der Mandant jeden Monat die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mitteilt und die Abrechnung entsprechend dieser Stunden erfolgt.

Meine Frage ist nun: Muss ich hierfür jeden Monat eine Schätzung der Arbeitsstunden vornehmen oder kann ich einfach die tatsächlich geleisteten Stunden vom 15. des Vormonats bis zum 15. des aktuellen Monats berücksichtigen?

Ich möchte vermeiden, dass es bei einer späteren Sozialversicherungsprüfung zu Problemen kommt.

Noch eine wichtige Anmerkung: Es kann durchaus vorkommen, dass in einzelnen Monaten überhaupt nicht gearbeitet wird.

Ich wäre Euch für Eure Hilfe und Eure Erfahrungen sehr dankbar!

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Hallo @Yana11 ,

 

ich würde Rücksprache mit dem Mandanten halten, ob die Methode 15. bis 15. arbeitsrechtlich so okay ist. 

 

Ich sehe das kritisch und würde die monatsgenaue Abrechnung der in den einzelnen Kalendermonaten geleisteten Stunden favorisieren. Dabei entstehen zwar monaltlich Nachberechnungen auf den Vormonat, jedoch hat man dann die monatgenauen Zahlen. Ansonsten "fummeln" Sie in der Abrechnung zum Beispiel dann, wenn sich per Monatsersten der Stundenlohn ändert. 

 

VG

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Claudia-
Fachmann
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Nachricht 3 von 6
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Die geleisteten Stunden gehören immer in den Monat wo sie geleistet wurden.

Bedeutet, dass dann jeweils eine Korrektur für den Vormonat machen müssen.

 

Ob sie jetzt die Stunden vom 16. bis Monatsende schätzen und abrechnen oder einfach auslassen und mit der Nachberechnung abrechnen bleibt Ihnen überlassen.

Bei Schätzungen kann es aber schnell passieren, dass man zu viele Stunden schätzt und der Mitarbeiter dann auf einmal wieder weg war und man dann nichts mehr zum zurückrechnen hat.

 

Empfehlung wäre hier ein Schätzmandat. Dann brauchen Sie die Abrechnung erst nach dem Monatsende erstellen, wo sie bereits alle korrekten Daten haben.

hexhex
Erfahrener
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Nachricht 4 von 6
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In LODAS das Schätzverfahren aktivieren und erst nach Monatsende die tatsächlich für den Monat geleisteten Stunden abrechnen. Das macht LODAS doch dann vollautomatisch.

 

Wichtig: Bei der Krankenkasse in den Stammdaten für den ersten Monat die voraussichtliche Beitragsschuld eintragen, damit im ersten Monat ein Beitragsnachweis rausgeht.

 

1070158 - Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit - DATEV Wissensplattform Dokument

NaJu2008
Fachmann
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Ich rechne die Stunden immer als NB auf den Vormonat ab. Hatte ich mal so eingeführt als ich diverse Lohnmandate übernommen habe. Davor wurden die Stunden des Vormonats immer als Stunden im laufenden Monat berücksichtigt.

Hätte aber Probleme gemacht, wenn der Mitarbeiter ausscheidet und dann im Austrittsmonat plötzlich die doppelte Anzahl an Stunden hat.

 

Ich hatte auch einen Mandanten, der hat mir immer die Stunden vom 20. bis zum 20. gemeldet. Da war das aber auf Wunsch des Mandanten. Der wollte absolut kein Schätzverfahren.

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Yana11
Beginner
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Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen für eure Rückmeldungen, Erfahrungen und Ratschläge!

 

Die 15:15-Methode wirft bei mir ebenfalls  Fragen auf.

Ich werde daher auch den Weg über die NB gehen.

 

Nochmals vielen herzlichen Dank an alle für eure Zeit und eure Unterstützung!

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letzte Antwort am 02.11.2026 21:25:43 von Yana11
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