Folgendes Problem gibt mir Rätsel auf:
Ich erhalte für zwei im Januar erkrankte Minijobber die Fehlermeldungen, dass der AAG-Antrag nicht erstellt werden kann.
Der Lohn wurde zum Januar komplett von einer alten Mandantennummer auf eine neue kopiert. Unter der alten Nummer erscheinen die Fehlermeldungen nicht. Was könnte da beim Rüberkopieren verloren gegangen sein, das jetzt wieder eingetragen werden muss?
Krankenkasse für AAG-Erstattung, Umlagesätze, Arbeitszeiten, Gehalt, Erstattungsfähigkeit der Lohnart usw. ist alles richtig eingetragen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
werden die beiden nach Stunden bezahlt?
Dann muss mit LA 145 die entsprechende Fehlzeit in der Erfassungstabelle erfasst werden.
Oder haben die Herren eine wöchentliche Arbeitszeit hinterlegt und die AU ist an den Tagen wo sie nicht krank waren?
Nein, Festgehalt und Arbeitstage Mo-Fr
Wurde das ursprüngliche Eintrittsdatum als Ersteintrittsdatum erfasst inkl. Haken bei "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden"? Ansonsten wäre die Frist der ersten vier Beschäftigungswochen noch nicht abgelaufen.
Bei der Knappschaft muss (auch wenn es nur eine Umlage gibt) die Umlageart für U1 geschlüsselt werden
Viele Grüße
Uwe Lutz
Eintrittsdatum ist lt. Personaldaten der 01.09.2022, 4-Wochen-Frist ist also nicht das Problem.
edit: Ah, ich habe die Umlagesätze nur bei der anderen Krankenkasse (Abw. KK für AAG) überprüft, bei der Knappschaft haben sie tatsächlich gefehlt. Danke. Volltreffer 🙂
Hat sich durch die Lösung erledigt.