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Minijobber: AAG-Erstattung kann nicht ermittelt werden

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letzte Antwort am 23.01.2024 15:16:37 von Uwe_Lutz
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Gutti
Einsteiger
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Folgendes Problem gibt mir Rätsel auf:

 

Ich erhalte für zwei im Januar erkrankte Minijobber die Fehlermeldungen, dass der AAG-Antrag nicht erstellt werden kann.

 

Der Lohn wurde zum Januar komplett von einer alten Mandantennummer auf eine neue kopiert. Unter der alten Nummer erscheinen die Fehlermeldungen nicht. Was könnte da beim Rüberkopieren verloren gegangen sein, das jetzt wieder eingetragen werden muss?

Krankenkasse für AAG-Erstattung, Umlagesätze, Arbeitszeiten, Gehalt, Erstattungsfähigkeit der Lohnart usw. ist alles richtig eingetragen.

K_Wolf
Aufsteiger
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Hallo,

 

werden die beiden nach Stunden bezahlt?

Dann muss mit LA 145 die entsprechende Fehlzeit in der Erfassungstabelle erfasst werden.

 

Oder haben die Herren eine wöchentliche Arbeitszeit hinterlegt und die AU ist an den Tagen wo sie nicht krank waren?

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Gutti
Einsteiger
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Nein, Festgehalt und Arbeitstage Mo-Fr

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sala
Einsteiger
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Wurde das ursprüngliche Eintrittsdatum als Ersteintrittsdatum erfasst inkl. Haken bei "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden"? Ansonsten wäre die Frist der ersten vier Beschäftigungswochen noch nicht abgelaufen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Bei der Knappschaft muss (auch wenn es nur eine Umlage gibt) die Umlageart für U1 geschlüsselt werden

 

Uwe_Lutz_0-1706018861734.png

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Gutti
Einsteiger
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Eintrittsdatum ist lt. Personaldaten der 01.09.2022, 4-Wochen-Frist ist also nicht das Problem.

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Gutti
Einsteiger
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edit: Ah, ich habe die Umlagesätze nur bei der anderen Krankenkasse (Abw. KK für AAG) überprüft, bei der Knappschaft haben sie tatsächlich gefehlt. Danke. Volltreffer 🙂

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hat sich durch die Lösung erledigt.

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letzte Antwort am 23.01.2024 15:16:37 von Uwe_Lutz
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