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Minijob

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letzte Antwort am 08.02.2026 16:03:35 von GLH
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Butterfly
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
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Hallo Zusammen,

 

Der Arbeitnehmer verdient im Jahr 2025 556,00 € pro Monat und im Jahr 2026 603,00 € pro Monat. Er ist als Minijobber eingestuft.

 

Der Arbeitgeber möchte ihm 500,00 € mehr auszahlen, ohne den Status „Minijob” zu verlieren.


Wie sollte dies in der Lohnabrechnung umgesetzt werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Empfehlung.

 

z.B. BVG Ticket, St. und SV frei. Der Arbeitnehmer möchte das Geld jedoch in bar.

Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
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Das ist nicht so einfach. Am besten mal hier bei der Minijobzentrale nachlesen:

 

https://magazin.minijob-zentrale.de/neue-verdienstgrenze-2026/#ueberschreiten-der-verdienstgrenze

 

 

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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 4
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Außer einem monatlichen Tankgutschein, Supermarktgutschein oder einer Sachbezugskarte in Höhe von 50€ kommt nichts Bargeld nahe.

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GLH
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
252 Mal angesehen

Wie lange ist der Mitarbeiter im Betrieb?

 

Wenn es nur ein Mitarbeiter ist. Bzw. dieser lange im Betrieb ist könnte man aufgrund einer längeren Betriebszugehörigkeit ggf. eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 500 Euro gezahlt werden. 

 

Oder die Erholungspauschale: 

 

156 € für den Arbeitnehmer, 104 € für den Ehegatten/Lebenspartner und 52 €.

 

Verheiratet und 3 Kinder wären z.B. schon 416,00 €.

 

Dann noch ein 50 € Gutschein und 2 x 60 € zum persönlichen Anlass (Hochzeitstag / Jubiläum / Geburtstag) einen Gutschein.

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letzte Antwort am 08.02.2026 16:03:35 von GLH
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