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Minijob und rückwirkende Auszahlung ins Vorjahr

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letzte Antwort am 26.02.2023 20:40:47 von durchschnittsbenutzer
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K-Mayer66
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
514 Mal angesehen

Hallo Community! 

 

Habe folgende Sachverhalt auf dem Tisch und irgendwie komme ich da gerade nicht weiter. 

 

Mandantin hat einen geringfügigen Mitarbeiter. Eingestellt wurde er in 03/2022. Hatte bis August monatlich 200 €. Ab September bis Dezember 100 €. Nun hat mir die Mandantin mitgeteilt, dass ihm zu wenig ausbezahlt wurde. Ich soll bitte rückwirkend ins Jahr 2022 als Nachberechnung 824 € abrechnen. In einem Betrag. 

Kann ich die Nachberechnung in einen Betrag abrechnen? Bei der Probeabrechnung erhalte ich die Meldung: 

 

KMayer66_0-1677423962646.png

 

Wenn ich es in einem Betrag abrechne, gibt es dann evtl. Probleme bei einer Prüfung? 

Vielen Dank schon mal! 

 

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
510 Mal angesehen

Hallo,

kann folgende Info der Minijob-Zentrale helfen?

 

https://magazin.minijob-zentrale.de/mehrarbeit-520/#das-ueberschreiten-der-verdienstgrenze-muss-gelegentlich-und-unvorhersehbar-sein

 

Ob der geschilderte Sachverhalt das Kriterium der "Unvorhersehbarkeit" erfüllt, da lehne ich mich nicht aus dem Fenster.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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K-Mayer66
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
502 Mal angesehen

Hallo,

 

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich das am Besten lösen soll bzw. kann. 

 

Ob mein geschilderter Sachverhalt darunter darunter fällt? Sie hat ihm in den letzten Monaten zu wenig ausbezahlt. 

Gruß

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durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
486 Mal angesehen

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich das am Besten lösen soll bzw. kann. 


Alle fehlerhaften Monate einzeln nachberechnen.

 

 


Ob mein geschilderter Sachverhalt darunter darunter fällt?

Nein.

 

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letzte Antwort am 26.02.2023 20:40:47 von durchschnittsbenutzer
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