Hallo Community!
Habe folgende Sachverhalt auf dem Tisch und irgendwie komme ich da gerade nicht weiter.
Mandantin hat einen geringfügigen Mitarbeiter. Eingestellt wurde er in 03/2022. Hatte bis August monatlich 200 €. Ab September bis Dezember 100 €. Nun hat mir die Mandantin mitgeteilt, dass ihm zu wenig ausbezahlt wurde. Ich soll bitte rückwirkend ins Jahr 2022 als Nachberechnung 824 € abrechnen. In einem Betrag.
Kann ich die Nachberechnung in einen Betrag abrechnen? Bei der Probeabrechnung erhalte ich die Meldung:
Wenn ich es in einem Betrag abrechne, gibt es dann evtl. Probleme bei einer Prüfung?
Vielen Dank schon mal!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
kann folgende Info der Minijob-Zentrale helfen?
Ob der geschilderte Sachverhalt das Kriterium der "Unvorhersehbarkeit" erfüllt, da lehne ich mich nicht aus dem Fenster.
Gruß, vw
Hallo,
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich das am Besten lösen soll bzw. kann.
Ob mein geschilderter Sachverhalt darunter darunter fällt? Sie hat ihm in den letzten Monaten zu wenig ausbezahlt.
Gruß
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich das am Besten lösen soll bzw. kann.
Alle fehlerhaften Monate einzeln nachberechnen.
Ob mein geschilderter Sachverhalt darunter darunter fällt?
Nein.