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Minijob und Abfindung

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letzte Antwort am 09.09.2025 14:00:11 von m_brunzendorf
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Ela1978
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Hallo, wir haben Lohn und Gehalt.

Ich habe jetzt einen Minijobber, der eine Abfindung erhält. Diese wird ja nach Steuerklasse versteuert.

Ist es richtig, dass ich diesen für einen Monat auf eine neue Personalnummer anlegen muss?

Personen

vw
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Guten Morgen,

folgendes Dokument sollte helfen:

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303150

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Bahi2025
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@vw  im Dokument wird erwäöhnt; Als Eintrittsdatum den Monat der Auszahlung der Abfindung wählen und was soll als Austrittsdatum genommen werden? 

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m_brunzendorf
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Hallo.

 

Wenn Sie laut dem Dokument die Personalnummer kopieren und das Eintrittsdatum anpassen würde ich in den Fällen mit Abfindung und Kündigung davon ausgehen, dass Sie dort bei der ursprünglichen Personalnummer das Austrittsdatum bereits erfasst haben, welches dann mit kopiert werden sollte.

 

Deswegen geht DATEV da wohl nicht mehr drauf ein.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Bahi2025
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@m_brunzendorf leider ist mir nun nicht ganz klar, im Sept erfolgt die Auszahlung. Dann nimm ich das Eintrittsdatum 1. Sept und als Austritt den 30.9. würde ich mal sagen und keine Tagesanmeldung (dann wäre ja die Verst. extrem hoch) 

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m_brunzendorf
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@Bahi2025  schrieb:

...und als Austritt den 30.9. würde ich mal sagen und keine Tagesanmeldung (dann wäre ja die Verst. extrem hoch) 


Warum so "ungenau"? Wenn der 30.9. das tatsächliche Austrittsdatum ist, würde ich das nehmen. Ist das tatsächliche Austrittsdatum innerhalb des Monats würde ich auf jeden Fall dann dieses nehmen.

 

Ob jetzt eventuell eine Versteuerung "extrem hoch" wäre oder nicht, ist doch zweitranging, wenn es das richtige Datum ist. Ich wähle doch nicht freiwillig ein "falsches" Datum, nur damit mir oder dem Arbeitnehmer die Versteuerung besser gefällt.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Bahi2025
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@m_brunzendorfJa, vielmehr ging es bei meiner Frage um die korrekte Vorgehensweise beim An- und Abmelden – also um die formalen Abläufe – und nicht primär um die Versteuerung an sich. Ziel ist es, alles so rechtssicher und korrekt wie möglich umzusetzen. Daher wollte ich ausdrücklich wissen, wie die entsprechenden Schritte vorgesehen sind. Es kommen schließlich auch zahlreiche Rückfragen von den Mitarbeitenden, und diese muss man dann entsprechend nachvollziehbar erklären können.

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Bahi2025
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@m_brunzendorfWo ich mir noch unsicher bin: Das wäre dann Arbeitnehmer-Typ 1 oder 0, Personengruppe 900 und UV-frei – ist das so korrekt?

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m_brunzendorf
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Zum Arbeitnehmertyp wird doch im Dokument Stellung genommen.

 

Weil ich aber solch eine Abrechnung noch nicht hatte, bin ich bei weiteren Infos raus. Dazu kann ich nichts sagen.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Bahi2025
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@m_brunzendorf aber Personengruppe wird nicht erwähnt. Zudem arbeite ich mit Lodas und das ist das Dokument von Lohn und Gehalt 😄

 

 

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vw
Erfahrener
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@Bahi2025  schrieb:

...

Zudem arbeite ich mit Lodas und das ist das Dokument von Lohn und Gehalt 😄

 

 


Hallo,

für LODAS gibt es auch Anleitungen, z.B. Dok.-Nr. 5303149, Ziffer 2.4 😄.

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Bahi2025
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@vw  Danke aber auch in diesem Dokument wird der AN-Typ nicht erwähnt. 

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m_brunzendorf
Meister
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@Bahi2025  schrieb:

@vw  Danke aber auch in diesem Dokument wird der AN-Typ nicht erwähnt. 


Wie ich bereits schrieb: im o.g. ursprünglichen Dokument wird auf den Arbeitnehmer-Typ eingegangen.

 

Wenn das jetzt wirklich im Lodas-Beispiel fehlen sollte... dann übernehmen Sie doch die Hilfe aus dem anderen Dokument.

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letzte Antwort am 09.09.2025 14:00:11 von m_brunzendorf
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