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Minijob Versorgungswerk ohne RV-Befreiungsantrag aber mit RV-Befreiung vom Versorgungswerk

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letzte Antwort am 09.01.2024 08:52:44 von Toni_Maccaroni
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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe einen Minijobber, der mir eine RV-Befreiung vom Versorgungswerk vorgelegt hat. Die Erfassung habe ich wie im Dokument 5303398 unter 2.1.1 beschrieben vorgenommen. Der Arbeitgeber überweist die Beiträge.

Was mich irritiert, es dürften doch vom Arbeitgeber nur 50% Zuschuss gezahlt werden, wo ist der Denkfehler?

 

Und im Feld "Verdienstbescheinigung" sind € 16,20 ausgewiesen, wo kommen die denn her?

 

So sieht die Probeabrechnung aus:

 

Toni_Maccaroni_1-1704723951101.png

 

 

Kann mir jemand weiterhelfen?

 

 

 

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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483 Mal angesehen

Es bleibt aber doch ein Minijob mit 15% = 67,50 AG-Anteil und 3,6% = 16,20 AN-Anteil.

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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
454 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

ok, das habe ich verstanden, vielen Dank. Und wie wurde der Nettobezug/AG-Zuschuss € 67,50 ermittelt?

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
440 Mal angesehen

15% von 450,00 EUR (Pauschaler AG Beitrag zur RV im Minijob)

Schlüsselung / Berechnung bleibt jedoch falsch wie schon beantwortet

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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
428 Mal angesehen

Welche Schlüsselung ist falsch?

Personengruppe 109, Schlüssel 6 0 0 0. 

Zugegeben, der Text "Lohn/Gehalt" der Lohnart ist vielleicht verwirrend...

Die Berechnung jetzt auch? Jetzt verstehe ich gar nichts mehr...

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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422 Mal angesehen

Nein, m.E. ist die Schlüsselung durchaus korrekt.

 

€ 67,50 sind 15% von € 450,00 als AG-Anteil.

€ 83,70 sind 18,6% von € 450,00 Gesamtbetrag

€ 16,20 sind 3,6% von € 450,00 als AN-Anteil

 

Toni_Maccaroni
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
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Prima, vielen Dank!

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letzte Antwort am 09.01.2024 08:52:44 von Toni_Maccaroni
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