Hallo zusammen,
ich habe einen Minijobber, der mir eine RV-Befreiung vom Versorgungswerk vorgelegt hat. Die Erfassung habe ich wie im Dokument 5303398 unter 2.1.1 beschrieben vorgenommen. Der Arbeitgeber überweist die Beiträge.
Was mich irritiert, es dürften doch vom Arbeitgeber nur 50% Zuschuss gezahlt werden, wo ist der Denkfehler?
Und im Feld "Verdienstbescheinigung" sind € 16,20 ausgewiesen, wo kommen die denn her?
So sieht die Probeabrechnung aus:
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es bleibt aber doch ein Minijob mit 15% = 67,50 AG-Anteil und 3,6% = 16,20 AN-Anteil.
Hallo Herr Lutz,
ok, das habe ich verstanden, vielen Dank. Und wie wurde der Nettobezug/AG-Zuschuss € 67,50 ermittelt?
15% von 450,00 EUR (Pauschaler AG Beitrag zur RV im Minijob)
Schlüsselung / Berechnung bleibt jedoch falsch wie schon beantwortet
Welche Schlüsselung ist falsch?
Personengruppe 109, Schlüssel 6 0 0 0.
Zugegeben, der Text "Lohn/Gehalt" der Lohnart ist vielleicht verwirrend...
Die Berechnung jetzt auch? Jetzt verstehe ich gar nichts mehr...
Nein, m.E. ist die Schlüsselung durchaus korrekt.
€ 67,50 sind 15% von € 450,00 als AG-Anteil.
€ 83,70 sind 18,6% von € 450,00 Gesamtbetrag
€ 16,20 sind 3,6% von € 450,00 als AN-Anteil
Prima, vielen Dank!