Ich habe diesmal eine Frage zur Pflicht der Stundenaufzeichnung bei Mini-Jobbern:
Eine Mandantin behauptet gelesen zu haben, dass keine Aufzeichnungen mehr geführt werden müssen, wenn im Lohnprogramm die regelmäßige Arbeitszeit hinterlegt ist (also Wochentag mit Stundenzahl).
Von einer derartigen Erleichterung habe ich nichts gehört und konnte auch hierzu nichts finden. Und natürlich hat die Mandantin keine Ahnung, wann und wo sie das gelesen hat.
Ist da etwas an mir vorbeigegangen oder sind auch weiterhin für alle Mini-Jobber, die keine Familienangehörige sind, Stundenaufzeichnungen zu führen?
Mit besten Dank im Voraus
Manuela Köckemann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das wäre ja traumhaft. Aber leider stimmt es nicht. An den Regelungen hat sich nichts geändert.
Ich dachte mir schon, dass die Mandantin da etwas falsch verstanden hat. Wollte mich nur nochmal absichern. Heutzutage weiß man ja nie, ob eine Info an einem vorbeigegangen ist.
Vielen Dank
Grundsätzlich sind ja für alle Arbeitnehmer die Zeiten nachzuhalten lt. MiLoG. Ausnahmen gelten nur, wenn das Bruttogehalt über derzeit 4176 € liegt, oder über 2784 €, wenn dieses die letzten 12 Monate durchgehend gezahlt wurde.
Zoll online - Sonstige Pflichten
Die Seite hatte ich auch gesehen und den Link bereits an die Mandantin weitergeleitet.
Danke