Hallo,
ein Arbeitnehmer hat jetzt von einer SV-pflichtigen Beschäftigung zum Minijob beim gleichen Arbeitgeber gewechselt.
Er hatte bisher ein E-Bike das als Gehaltsumwandlung abgerechnet wurde.
Darf diese Gehaltsumwandlung auch beim Minijobber das steuer- und sv-pflichtige Brutto mindern (ähnlich wie eine bAV)? Oder gilt es hier zusätzlich etwas zu beachten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja.
Man kann also auch ein Brutto von 500+ vereinbaren, wenn man nach Abzug der Gehaltsumwandlung und Bezug des geldwerten Vorteils nicht über 450 kommt.
https://blog.minijob-zentrale.de/e-bike-fuer-minijobber-zaehlt-das-zum-verdienst/
Hallo zusammen,
ich verstehe das Beispiel auf der Minijob Seite nicht. Bin natürlich bei uns auch die erste mit dem Fall...
Ich habe den konkreten Fall, das der AN eine Gehaltsumwandlung von EUR 131,70 (Leasingrate 171,70 - 40 AG Zuzahlung) hat und eine Fahrrad-Nutzung von EUR 14,00.
Wie viel darf er dann als Aushilfslohn verdienen?
Ich hatte spaßeshalber EUR 538,00 Aushilfslohn
- Gehaltsumwandung EUR 131,70
+ Firmenrad EUR 14,00
SV-Brutto EUR 402,30
das kann doch nicht stimmen!?!
Besten Dank für eure Hilfe
Neuer Link zu der Seite:
https://magazin.minijob-zentrale.de/e-bike-fuer-minijobber-zaehlt-das-zum-verdienst/
@TanjaB schrieb:
Ich habe den konkreten Fall, das der AN eine Gehaltsumwandlung von EUR 131,70 (Leasingrate 171,70 - 40 AG Zuzahlung) hat und eine Fahrrad-Nutzung von EUR 14,00.
Wie viel darf er dann als Aushilfslohn verdienen?
Ich hatte spaßeshalber EUR 538,00 Aushilfslohn
- Gehaltsumwandung EUR 131,70
+ Firmenrad EUR 14,00
SV-Brutto EUR 402,30
das kann doch nicht stimmen!?!
Stimmt aber so. 🙂 Ist also auch noch Luft nach oben bis zur Verdienstgrenze in diesem Fall.