Guten Tag,
eine Mitarbeiterin erhält ein festes monatliches Grundgehalt, das rechnerisch unter dem gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde liegt. Zusätzlich erhält sie eine laufende Provision, deren Höhe monatlich variiert und nicht garantiert ist.
Meine Frage:
Kann eine variable laufende Provision bei der Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns berücksichtigt werden, sodass Grundgehalt und Provision zusammen den Mindestlohn erfüllen, oder muss das feste Grundgehalt unabhängig von der Provision bereits mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Nein, eine variable Provision (nicht garantiert noch dazu) zählt nicht zum Mindestlohn.
Hier muss ggf. das Gehalt angepasst werden
Wir haben auch einen Mandanten, wo Provisionen gezahlt werden. Grundsätzlich ist das Festgehalt unter dem Mindestlohn, aber auch wenn die Provision nicht garantiert ist, da der AN immer mtl. über 2.000 € Provision erhält, teilweise bis zu Beitragsbemessungsgrenze, machen wir hier nichts. Bisher hat die DRV nichts beanstandet.
Aber als der Arbeitnehmer in Elternzeit gegangen ist und deshalb später die Provision weggefallen war, haben wir eine zusätzliche Lohnart "Aufstockung Mindestlohn" berücksichtigt und später als wieder Provision anfiel verrechnet. So war in diesen Monaten der Mindestlohn eingehalten worden.