Guten Tag zusammen,
es gibt viele Fragen dazu hier im Forum und grundsätzlich kommt man überall (auch bei weiteren Recherchen im Web) darauf, das eine Entgeltumwandlung immer bei der Ermittlung des Mindestlohns berücksichtig werden muss.
(ja ausser bei einer bAV)
Jetzt stellen sich mir nur folgende zwei Fragen:
1) warum heißt es im DATEV Hilfsdokument 1020420 unter 2 Hintergrund "Seitens des Gesetzgebers ist bisher nicht abschließend geklärt, welche Lohnbestandteile für den Mindestlohn anrechenbar sind."
Das scheint mir dann ja irgendwie überholt zu sein oder?
2) Wenn Punkt 1 die Aussage von DATEV ist, ist mir schon klar, dass z.b. die Entgeltumwandlung des Jobrades nicht in der Hilfsliste Mindeslohn enthalten ist. Aber wie soll man das prüfen, wenn es in DATEV nicht in die Prüfhilfsliste mit einfließt? Muss ich jetzt jeden MA einzeln manuell ausrechnen um das final beantworten zu können?
Wie machen das andere Lohnabrechner?
Ich bin sehr gespannt was hier geantwortet wird.
Liebe Grüße Sarah Spiering
Hallo 🤗
zu 2)
Bei Änderungen des Mindestlohns ziehe ich mir aus DALY eine Auswertung mit Arbeitszeit und Gehaltsbestandteilen der Mitarbeiter, exportiere es nach Excel und prüfen dann "händisch" mit Hilfe von Formeln, wie hoch der aktuelle anzusetzende Stundenlohn ist und ob dieser dann größer oder kleiner Mindestlohn ist. Mit besonderem Augenmerk auf die Mitarbeiter mit Jobrad.
Aus Sicht der Soka-Dach gehört die Gehaltsumwandlung für ein Jobrad definitiv in die Mindestlohnprüfung, genauso wie die Gehaltsumwandlung für eine bAV.
@SarahSpiering schrieb:Aber wie soll man das prüfen, wenn es in DATEV nicht in die Prüfhilfsliste mit einfließt?
In LODAS kannst du bei jeder Lohnart angeben, ob sie Mindestlohn-relevant ist und somit in die Berechnung für Auswertung 92 einfließt.