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Midijobgrenze

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letzte Antwort am 23.01.2025 14:59:34 von lohnexperte
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SRöhrig
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Hallo, ich muss bei einer ANin einen Einmalbezug abrechnen. Jubiläumsgeschenk 400 €. AG übernimmt Steuer und SV-Beiträge hierfür. Abrechnung erfolgt über Lohnart 843 (844/845). Es geht um eine Korrektur des Dezember Gehalts. Mit dem Geschenk liegt zwar das Monatsbrutto über 2000 €, aber der Jahresdurchschnitt bleibt unter 2000 €.

 

Die AN soll nun laut Probeabrechnung ca. 10 € mehr SV Beiträge zahlen, da die Midijobgrenze nicht berücksichtigt wird.

 

Was muss ich ändern, damit es zu keiner Nachberechnung von SV Beiträgen kommt. Wird der Jahresdurchschnitt nicht automatisch berücksichtigt?

 

Liebe Grüße

 

pogo
Experte
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Wenn die Midijobgrenze in einem Monat überschritten wird, muss die normale Berechnung angewandt werden.

Es gibt hier keine Berücksichtigung des Durchschnitts.

Es ist schon richtig so.

 

Wenn der AG das so nicht will, muss er halt noch ein paar Euro draufpacken, damit als Auszahlung "normales Netto+400€" rauskommt.

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SRöhrig
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Bei Nachfrage bei der KK bestätigte man mir, dass der Jahresverdienst unter 24000 und der Monatsdurchschnitt unter 2000 liegen muss.

 

Zumal der AG ja die SV-Beiträge und die LSt für die 400 € übernimmt. Das wäre ja dann doppelt berechnet.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@SRöhrig  schrieb:

Bei Nachfrage bei der KK bestätigte man mir, dass der Jahresverdienst unter 24000 und der Monatsdurchschnitt unter 2000 liegen muss.

 


Das ist ja auch richtig. Hier wird geprüft, ob erst einmal grundsätzlich die Midijobgrenze angewandt wird.

 

Wird aber in einem Monat, sei es durch Mehrarbeit oder eine Sonderzahlung die Verdienstgrenze in diesem Monat überschritten, fällt für diesen Monat die Berechnung anhand der Midijobregelung weg.

lohnexperte
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Hallo @SRöhrig ,

 

wie sieht denn die Probeabrechnung aus mit der nachträglich abgerechneten Jubiläumssachzuwendung? Werden die 10 € SV-AN-Merhbelastung tatsächlich nicht programmseitig "oben" im Brutto mit aufgeführt, so dass der Auszahlbetrag für den AN lt. Nachberechnung bei Null liegt?

 

VG

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SRöhrig
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Nein. Wenn ich den Einmalbezug im Dezember korrigiere, werden im Januar 10 € aus Vormonat abgezogen und im Januar noch 20 € Steuern nachberechnet.

 

Wenn ich den Einmalbezug in den Januar mit aufnehme, werden die SV-Beiträge aus dem vollen Brutto berechnet, da die Midijobgrenze nichtgreift. Das macht dann auch in Summe 30 € weniger netto aus.

 

Für mich ist es nicht schlüssig, da der AG ja die Steuer- und SV Beiträge übernimmt.

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pogo
Experte
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Der AG übernimmt die SV (und Steuer) für die 400€.

Nicht aber für die höheren SV-Beiträge aufgrund der nicht anwendbaren Midijob-Berechnung.

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lohnexperte
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Komisch ... 🤔

 

Mit den Stammlohnarten 843, 844 und 845 sollte das eigentlich klappen. Da vermute ich, dass die Funktionen dieser Lohnarten (komplette Übernahme von SV und Steuern des AN durch den AG) im Midijobfall und/oder aufgrund einer Nachberechnung nicht funktionieren ...

 

 

 

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pogo
Experte
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Das wird schon alles funktionieren.

 

Beispiel 1800 Brutto

Davon werden mit Midijobregeln die SV-Beiträge berechnet.

 

Jetzt kommen 400€+ aufgrund der Sonderzahlung dazu.

Insgesamt liegen wir also über 2000€ -> keine Midijobberechnung!

 

Die 1800€ werden nun mit den normalen Beitragssätzen verbeitragt, weil ja keine Midijobberechnung mehr genutzt werden darf. Das ist natürlich etwas mehr als vorher.

Die 400€+ werden auch nach normalen Regeln berechnet und davon übernimmt der AG SV und Steuer. Er kann aber nicht automatisch auch die anderen zusätzlichen SV-Beiträge übernehmen, da die ja nicht aus den 400€ resultieren.

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lohnexperte
Meister
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@pogo  schrieb:

... Er kann aber nicht automatisch auch die anderen zusätzlichen SV-Beiträge übernehmen, da die ja nicht aus den 400€ resultieren.


Das ist eine echt schräge Nummer; krass! 🤔 Da muss man erst mal drauf kommen ...

 

Wie lautet jetzt also die Lösung? Die Mehrbelastungen des AN (SV und Steuer) als Nettobezug erfassen und diesen Nettobezug in den SV-Aufwand des AG buchen? Das wäre zwar nicht ganz astrein, erfüllte aber den Zweck, den AN nicht zu belasten ...

 

 

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letzte Antwort am 23.01.2025 14:59:34 von lohnexperte
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