Liebe Community,
eine Mitbarbeiterin (Arbeitsbeginn September) lag im September mit ihrem Gehalt unterhalb der 1300 Euro. Daher hatte ich das Häkchen gesetzt. Im Oktober bis inklusive Dezember lag sie mit ihrem Gehalt deutlich drüber, so dass sie einen Schnitt von 1350 Euro monatlich hat. Muss ich nun das Häckchen im September im Nachhinein wieder rausnehmen?
Herzlichen Dank für HIlfe!
Wenn im September schon absehbar war, dass die 1.300,00 € nicht eingehalten werden, dann muss der Haken rückwirkend entfernt werden. Hier sollten Sie ggf. mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten.
Wenn jedoch geplant war, dass die Grenze nicht überschritten wird, dann würde ich den Haken rückwirkend im Oktober raus nehmen.
Moin,
bei Beschäftigungsbeginn ist das regelmäßige Arbeitsentgelt zu ermitteln (vgl. Punkt 2 im Dokument 5204406 ). Für diese Ermittlung gelten die gleichen Regelungen wie bei geringfügig Beschäftigten (vgl. Punkt 3b im Dokument 5300282 ).
Wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt bei der ersten Beurteilung unter € 1.300,00 lag, bleibt es bei der Anwendung der Regelung für den Übergangsbereich. Eine rückwirkende Änderung erfolgt in dem Fall nicht. Es muss dann nur geprüft werden, ob eine neue Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts mit neuer Entscheidung notwendig ist, wenn sich die Verhältnisse gegenüber der ersten Ermittlung dauerhaft geändert haben.
Die Ermittlungen des regelmäßigen Arbeitsentgelts sollten dokumentiert zur Lohnakte genommen werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz