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Meldung zur Sozialversicherung stornieren

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letzte Antwort am 28.05.2026 14:58:03 von Christopher_Fürther
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Nadinka25
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Lohn bei Lodas, wo ich die Arbeitnehmer sobald sie die Ehrenamtspauschale überschreiten als Minijobber anmelde.

Eine Arbeitnehmerin hat im Dezember 2025 diese Grenze überschritten und wurde rückwirkend ab Oktober 2025 mit der Ehrenamtspauschale abgerechnet und ebenfalls im November 2025.

Ab Dezember 2025 als Aushilfe. 

Nun habe ich ein Schreiben von der Knappschaft erhalten, dass für Oktober die Entgeltmeldung fehlt.

 

Nach Rückruf mit der BUN soll die Meldung storniert werden und mit Beschäftigungsbeginn ab November angemeldet werden. 

Wie genau mache ich das jetzt? Ich habe den Lohn schon ab Oktober abgerechnet und Sie als BGRS 6500 angemeldet.

 

Vielen Dank schonmal 

greese
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

mal in den Oktober stellen und dort den PGS/BGS etc. ändern, dann im aktiven Monat ->Erfassungstabellen-> Nachberechnung Standard:

MM/JJJJ 10/2025 mit BS 96 und Wert = 1

eine Nachberechnung erzwingen.

 

Das sollte eigentlich den entsprechende Storno-Meldung und korrekte Anmeldung auslösen.

 

Viel Erfolg.

Nadinka25
Beginner
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Vielen Dank schonmal, jetzt kriege ich aber die Fehlermeldung: 

 

Meldezeitraum: 01.10.2025 - (offen): Elektronische Lohnsteuerkarte: Anmeldung für das Vorjahr ab dem 01.03. des aktuellen Jahres nicht mehr möglich. Die Anmeldung wurde deshalb nicht übermittelt. Bitte prüfen und erfassen Sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale ggf. für die Monate bis Dezember manuell.

 

Kann ich den Lohn trotzdem abrechnen oder muss ich da noch was ändern?

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 5
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@Nadinka25  schrieb:

ich habe einen Lohn bei Lodas, wo ich die Arbeitnehmer sobald sie die Ehrenamtspauschale überschreiten als Minijobber anmelde.


So einen Fall habe ich auch, aber mit monatlicher "Umwandlung" von (jetzt) 275 Euro. Wenn bei BGS 6100 das RV-Brutto unter 175 Euro bzw. bei BGS 6500 das Gesamtbrutto unter 275 Euro fällt, wird die Umwandlung entsprechend gekürzt. Das wird dann auch nicht mit den Folgemonat verrechnet, den Stress tu ich mir nicht an. ¯\_(ツ)_/¯

Und die Mandantin rechnet dann eben, dass die entsprechenden Mitarbeiterïnnen bis 878 Euro (statt 603 Euro) verdienen dürfen.

 

Das einzige Mal, dass ich damit ein Problem hatte, war eine Minijobberin, die im Dezember angefangen hatte und unter den (damals) 250 Euro Ehrenamtspauschale geblieben war. Da habe ich (nach Beschwerde der Knappschaft, dass keine Jahresmeldung kommt) dann für den Dezember "Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" geschlüsselt. Das hat dann die Anmeldung auf Januar verschoben, abrechnen konnte ich sie aber trotzdem (weil ja unterm Strich kein steuer- oder SV-pflichtiges Entgelt war).

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
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@Nadinka25  schrieb:

Vielen Dank schonmal, jetzt kriege ich aber die Fehlermeldung: 

 

Meldezeitraum: 01.10.2025 - (offen): Elektronische Lohnsteuerkarte: Anmeldung für das Vorjahr ab dem 01.03. des aktuellen Jahres nicht mehr möglich. Die Anmeldung wurde deshalb nicht übermittelt. Bitte prüfen und erfassen Sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale ggf. für die Monate bis Dezember manuell.

 

Kann ich den Lohn trotzdem abrechnen oder muss ich da noch was ändern?


 

Hallo @Nadinka25,

 

diese Meldung bezieht sich auf das ELStAM-Verfahren, hier sind keine Anmeldungen für 2025 mehr möglich.
Da es Ihnen um die Korrektur der SV-Meldungen geht, können Sie diese Meldung ignorieren.
Falls Sie eine ELStAM-Anmeldung durchführen müssen, wäre diese frühestens mit Meldebeginn 01.01.2026 möglich.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.05.2026 14:58:03 von Christopher_Fürther
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