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Meldung Elternzeit an Krankenkasse (LuG)

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letzte Antwort am 07.03.2024 09:45:38 von DianaW
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Christine-Theis-
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Hallo,

ich habe folgendes Problem mit der Meldung der Elternzeit an die Krankenkasse:

Die Mitarbeiterin war bis 13.01.2024 in Mutterschutz, danach folgt Elternzeit. Die Angaben zur Geburt des Kindes, Beginn und voraussichtliches Ende der EZ sind eingetragen, die EZ wird auch in den Kalender übernommen. Aber es wird mit der Januar-Abrechnung keine DEÜV-Meldung mit den Angaben zur EZ mit Abgabegrund 17 (neues Verfahren ab 2024) ausgelöst. Nach meinem Verständnis müsste die Meldung automatisch erfolgen. Hat jemand eine Idee, worin das Problem liegen könnte und wie die Lösung aussieht?

Vielen Dank

AnfrageausdemLohn
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Diese Meldungen waren geplant, jedoch wurden die gesetzlichen Grundlagen noch nicht beschlossen. So mein Stand.

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Uwe_Lutz
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Moin,

 

eine Meldung mit der Abrechnung 01/2024 würde nur bei freiwillig Versicherten erfolgen.

 

Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Meldung erst, wenn diese einen vollen Kalendermonat beträgt. Diese würde in Ihrem Fall erst mit der Februar-Abrechnung erfolgen.

 

Siehe hierzu Erläuterungen im Abschnitt 2.10 im Dokument DEÜV-Meldungen - DATEV Hilfe-Center.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DianaW
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Ich hatte gerade einen Anruf der Krankenkasse eines Arbeitnehmers. Die Meldung 17 Beginn Elternzeit muss mit dem Datum der Entbindung laufen und nicht mit dem Datum nach der Mutterschutzfrist. Bei der Arbeitnehmerin ist das falsch gelaufen. Ist das ein allgemeines Problem oder habe ich etwas falsches eingetragen. Ich kann den Beginn der Elternzeit ja erst nach Ende der Schutzfrist eintragen. Wie muss ich das machen, dass das Programm den Entbindungstermin für die Meldung nimmt?

Gruß

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

ist das denn sicher oder behauptet die Krankenkasse nur etwas?

 

Auf der Seite der Barmer heißt es zum Beispiel:

 

Ihnen stehen pro Kind drei Jahre Elternzeit zu, die Sie bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen können. Als Vater kann Ihre Elternzeit mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter im Anschluss an den Mutterschutz

 

Also: Beginn der Elternzeit nach Ablauf der Schutzfrist.

 

In § 16 BEEG heißt es: "Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet." Auch hier wird davon ausgegangen, dass die Elternzeit erst nach der Schutzfrist beginnt.

 

Wenn nun der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin der Krankenkasse meint, die Elternzeitmeldung müsste ab Geburtstermin erfolgen, würde ich dafür mal nach einer Rechtsgrundlage fragen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

rschoepe
Experte
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@DianaW  schrieb:

Die Meldung 17 Beginn Elternzeit muss mit dem Datum der Entbindung laufen und nicht mit dem Datum nach der Mutterschutzfrist.


Welche Krankenkasse ist das, und woher nehmen sie das? Laut TK wird der Beginn der Elternzeit gemeldet. Der Mutterschutz nach Geburt wird zwar auf die Elternzeit angerechnet, aber die eigentliche Elternzeit beginnt erst danach. Sonst gibt es doch auch wieder Rückfragen, weil für den Zeitraum sowohl Elternzeit gemeldet als auch Mutterschaftsgeld beantragt wird.

Da würde ich nochmal schriftlich nachfragen, wie sie ihre Interpretation begründen.

DianaW
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Guten Morgen,

 

der Herr von der Krankenkasse hat das jetzt nochmal in der Fachabteilung prüfen lassen und es ist doch korrekt, dass die Meldung den Tag nach der Mutterschutzfrist enthält.

Gruß

6
letzte Antwort am 07.03.2024 09:45:38 von DianaW
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