Hallo,
ich betreue einen Arbeitgeber der Beiträge zur EZVK abführt. Die Abrechnung der Beiträge über Lodas läuft soweit. Nur leider bekomme ich keinen elektronischen Datensatz für die Monats-/Jahresmeldung. Die Auswertungen 394 - 398 sind angelegt und die Zulassungsnummer ist ebenfalls in den Stammdaten hinterlegt.
Liegt es daran, dass ich keine automatische Beitragsüberwachung durchführen kann? (Mandantendaten- Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgung). Wenn ich versuche die automatische Beitragsüberwachung auszuwählen, bekomme ich den Hinweis, dass dies mit der gewählten ZVK ungültig ist.
Ist es möglich einen elektronischen Datensatz zur Weitergabe an die EZVK zu erstellen? Oder bleibt hier nur die analoge Jahresmeldung übrig?
Hallo,
wenn Sie in LexInform (im Arbeitsplatz oben in den Menübildchen das grünweiße Symbol mit "LEX") suchen nach "Lodas EZVK", werden Ihnen mehrere Dokumente angezeigt, unter anderem auch die
Dok. Nr. 5304972 Öffentlicher Dienst - ZVK-Meldewesen - Lexikon Lohn und Personal
Dort ist zu finden, dass Sie Dateien erhalten aus dem Lohnprogramm, welche Sie dann an die ZVK weiterleiten/hochladen können.
Prüfen Sie bitte, ob Sie alles so geschlüsselt haben wie in dem Dokument beschrieben.
Das Dok. 5304972 ist mir bekannt. Die EZVK wird dort ausschließlich unter Punkt 6.2 Sonderzahlungen zur ZVK erwähnt.
Mein Problem ist unter Punkt 2.1 Schritt Nr. 4. Eine automatische Beitragsüberwachung für die EZVK ist nicht möglich. Jedenfalls springen mir jedes Mal entsprechende Hinweismeldungen hoch.
Über den temporären Auswertungsabruf habe ich für 2020 den elektronischen Datensatz sowie das zugehörige Protokoll abgerufen bekommen (war zum Abrechnungszeitpunkt noch nicht in der Auswertungssteuerung hinterlegt). Aber laut Protokoll enthielt der Datensatz keine Daten.
Ist die automatische Beitragsüberwachung zwingend erforderlich um einen elektronischen Datensatz zu erhalten?
Okay, in dem Fall muss wahrscheinlich jemand von der Datev drüberschauen.
Hallo Community,
wurden für die EZVK bereits Prozentsätze manuell unter Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung in der Registerkarte Allgemein erfasst, erhalten Sie beim auswählen der Automatischen Beitragsüberwachung den folgenden Hinweis:
#LO55417
Für die automtische Beitragsüberwachung der ZVK werden alle manuell eingegebenen Prozentangaben zu den Beitägen für Umlagen, Zusatzbeitrag, Pflichtbeitrag und Sanierungsgeld gelöscht.
Wollen Sie die Eingabe jetzt korrigieren?
Bestätigen Sie diese Meldung mit Nein um die automatische Beitragsüberwachung zu erfassen, ggf. müssen abweichende Prozentsätze erneut erfasst werden.
Bitte beachten Sie, dass für die EZVK nur die Werte "Tarifgebiet West" und "Tarifgebiet Ost" im Feld Automatische Beitragsüberwachung zulässig sind.
Diese Meldung ist neu. Bisher hatte ich immer die Mitteilung bekommen, dass für die ausgewählte ZVK keine Beitragsüberwachung möglich ist.
Ich werde das ganze mit der nächsten Lohnabrechnung testen.
Vielen Dank
Hallo Frau Simmerlein,
ich habe gerade eine Probeabrechnung nach der Umstellung auf die automatische Beitragsüberwachung (Tarifgebiet Ost) durchgeführt.
Plötzlich wird nur noch der AG-Anteil zur ZVK abgerechnet. Der AN-Anteil sowie der Zusatzbeitrag fehlen. Laut Beitragsmitteilung der EZVK sind diese jedoch abzurechnen. Liegt hier ein Fehler bei der automatischen Beitragsüberwachung vor oder muss ich diese Anteile manuell hinterlegen?
Hallo,
wir möchten uns hier gern Ihre Daten genauer anschauen.
Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG