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Meldegrund 57

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letzte Antwort am 03.06.2026 07:50:27 von Karl74
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Karl74
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Eine Mitarbeiterin geht ab 01.09.2026 in Rente.

Wann kann ich eine Meldung 57 abgeben? Welchen Meldezeitraum bis: .... gebe ich an?

Die Rentenstelle benötigt den Gesamtverdienst von 01-08/2026.

 

 

rschoepe
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Die Gesonderte Meldung umfasst jeweils die letzten drei Kalendermonate. Üblicherweise fordert die DRV die inzwischen elektronisch an, dann brauchst du gar nichts machen. Wenn du (bzw. der AG) ein Schreiben bekommen hast, in dem die angefordert wird, gehst du in Personaldaten > Sozialversicherung > DEÜV und trägst da den aktuellen Abrechnungsmonat ein. LODAS erledigt den Rest.

 


@Karl74  schrieb:

Eine Mitarbeiterin geht ab 01.09.2026 in Rente.

[…]

Die Rentenstelle benötigt den Gesamtverdienst von 01-08/2026.


Den bekommt sie erst mit der Abmeldung zum 31.08. (sei es nun Meldegrund 30, 31 oder 32). Jetzt kannst du da über LODAS noch nichts bescheinigen, die Mitarbeiterin könnte schließlich auf den letzten Metern noch ins Krankengeld kommen, unbezahlten Urlaub nehmen o.ä.

Es gibt von der DRV ein Formular, wo sie den voraussichtlichen Verdienst bis zum Renteneintritt abfragen, das läuft aber auf Papier.

pogo
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@rschoepe  schrieb:

 

Es gibt von der DRV ein Formular, wo sie den voraussichtlichen Verdienst bis zum Renteneintritt abfragen, das läuft aber auf Papier.


Genau. Allerdings kann die Mitarbeiterin bestimmen, dass die Rente erst mit den endgültigen Daten berechnet wird und nicht mit voraussichtlichen Werten.

 

Ohne Aufforderung der DRV, sei es nun digital oder in Papier, würde ich erstmal abwarten.

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Ich würde von selber nichts melden .

 

Wir übermitteln die 57er Meldung nur wenn die Meldung elektronisch oder per Brief angefordert wird .

Karl74
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Antwort. Also warte ich erstmal ab bis die DRV etwas anfordert. Sonst erst mal nichts melden. 

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letzte Antwort am 03.06.2026 07:50:27 von Karl74
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