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Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 23.09.2016 14:48:17 von schmulz
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m_albers
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Guten Morgen,

kann ein Arbeitnehmer in einer GbR als normaler Beschäftigter und in einer anderen GbR als Minijobber arbeiten?

Die GbR´s haben die gleichen Gesellschafter.

Ist es ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis?

Vielen Dank im Voraus

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
1048 Mal angesehen

Hallo Frau Albers,

haben beide GbR's eine eigene Betriebsnummer? Und kann jeder Außenstehende (evtl. Betriebsprüfer) einfach feststellen, dass es sich objektiv um zwei eigenständige/unabhängige Betriebs handelt? Dann ergeben sich aus meiner Sicht keine Probleme.

Gruß

C. Rohwäder

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björn
Experte
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Nachricht 3 von 4
1048 Mal angesehen

Hallo Frau Albers,

wir haben den Fall, dass ein Ehepaar 2 Betriebe hat die jeweils einem Ehepartner gehören und den gleichen Standort haben. Somit haben wir auch 2 Betriebsnummern. Da arbeiten teilweise die AN als SV-pflichtige und bei dem anderen als geringfügig beschäftigte. Bisher gab es hier keine Probleme bei einer Prüfung.

Ein weiterer Fall bei uns war, dass wir eine GBR und eine GmbH hatten mit den gleichen Inhabern/Gesellschaftern und ebenfalls mit der gleichen Adresse aber unterschiedlichen Betriebsnummern. Auch hier gab es bisher keine Probleme.

Deshalb denke ich auch, dass es keine Probleme geben dürfte wenn die beiden Firmen unterschiedliche Betriebsnummern haben.

Gruß

Björn Niggemann

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schmulz
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
1048 Mal angesehen

Halo Frau Albers,

die Betriebsnummer ist nicht ausschlaggebend ob es geht oder nicht. Handelt es sich um den gleichen Arbeitgeber dann ist das grundsätzlich nicht möglich. Fällt das bei einer Prüfung nicht auf: "Glück gehabt".

Mein Fall: Zwei Betriebsnummer, Ehemann hat einen Marktstand betrieben und einen Laden zur Miete. Ehefrau war im Laden festangestellt gearbeitet und für den Marktstand als Minijobber. Bei der Prüfung wurden beiden Tätigkeite wie eine Beschäftigung behandelt da hier der gleiche Arbeitgeber vorlag.

Nach meinem Verständnis würde das bei der GbR auch nicht gehen, da es sich um zwei Personengesellschaften handelt die auch die gleichen Gesellschafter haben = gleicher Arbeitgeber.

Wenn jedoch eine GbR und eine GmbH beteiligt sind handelt es sich auf jeden Fall um verschiedene Arbeitgeber.

Im Zweifelsfall bei der Deutschen Rentenversicherung (zuständigen Prüfer) oder eine Krankenkasse anrufen um ein "böses erwachen" zu vermeiden oder auf "Gut Glück" probieren.

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letzte Antwort am 23.09.2016 14:48:17 von schmulz
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