Hallo!
Wir haben eine Mehrfachbeschäftigung abzurechnen.
Im Hauptjob verdient er schon über der Beitragsbemessungsgrenze.
Jetzt fängt er in zwei Firmen an, die wir betreuen.
Um die Beitragsbemessungsgrenze aufteilen zu können, habe ich in den Dokumenten gelesen, dass wir auch das Entgelt vom anderen Job eintragen sollen. Ist das wirklich korrekt? Dachte, dass die Krankenkasse das selbst berechnet. Möchte ungern nach seinem Gehalt fragen.
@Lohnbüro80 schrieb:Dachte, dass die Krankenkasse das selbst berechnet.
Die KK wird in 2027 GKV-Monatsmeldungen für den AN für den Zeitraum der Mehrfachbeschäftigung in 2026 anfordern und -nach Erhalt der Meldungen von allen AG- eine entsprechende elektronisch Rückmeldung über die beitragspflichtigen Anteile melden.
Bis dahin müssen Sie letztlich (ggf. geschätzte) Beträge erfassen, damit eine Berechnung möglich ist. Wenn Sie keine Angaben haben, müssen Sie entweder auf den vollen Bruttobetrag erst einmal Beiträge berechnen und abwarten, was dann später erstattet wird. Oder Sie klären mit dem AN, was er verdient.
Eine Absprache mit dem AN ist in jedem Fall notwendig/sinnvoll.
Hallo,
wenn Ihnen die Entgelte der anderen Beschäftigungen bekannt sind, können Sie diese direkt erfassen.
Gehen Sie dazu auf Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung und öffnen Sie das Register "Entgelt über BBG".
Erfassen Sie dort die Gesamtsumme des laufenden beitragspflichtigen Entgelts aller Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie pro Arbeitgeber maximal das Entgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Beachten Sie, dass die Erfassung der Entgelte in jedem Monat vorgenommen werden muss.
Alternativ erhalten Sie die Entgelte rückwirkend über die GKV-Monatsmeldung, wie von @uwe-Lutz beschrieben.