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Mandatsübernahme Lohn von L+G zu L+G

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letzte Antwort am 08.04.2020 11:16:01 von t_r_
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susanne1234
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich habe leider schon länger keine neues Lohnmandant mehr bekommen und ich bin mir gerade unsicher, ob ich beim Beraterwechsel: Vorsteuerberater hatte auch L+G und wir auch, ob ich den Systemwechsel machen muss? 

Ich denke wahrscheinlich ja, damit die Krankenkassen nicht durchei 

 

Dankeschön für eure Hilfe!

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

LexInform Dokument 1070777 Punkt 5 ist alles erklärt.

LG
VM
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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

grundsätzlich lassen sich durch Sicherung beim Vorberater und Einspielen bei Ihnen die Daten übertragen. Das ist, um den Mandanten schnell einzurichten, der einfachste Weg.

 

Allerdings würde ich trotzdem einen Mandantenübertrag machen, da Sie dann z. Bsp. direkt alle Auswertungen in Unternehmen online hätten, ohne diese noch einmal hochzuladen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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susanne1234
Einsteiger
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Mandantenübertrag ist gemacht worden. Der Mandant hat kein Unternehmen-Online. 

 

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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
197 Mal angesehen

Muss ich den Systemwechsel im Programm selber noch anstoßen. Damit ich die SV-Meldung mit Grund 13 bekomme?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 6
192 Mal angesehen

Oh, sorry. Systemwechelmeldung 🙄

 

Eine Systemwechsel-Meldung muss nicht zwingend vorgenommen werden. 

 

Sie müssen aber die ELStAM-Ummeldung machen. Mandantenebne: Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Anmeldung | Elektr. Lohnsteuerkarte.

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letzte Antwort am 08.04.2020 11:16:01 von t_r_
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