Hallo,
ich habe leider schon länger keine neues Lohnmandant mehr bekommen und ich bin mir gerade unsicher, ob ich beim Beraterwechsel: Vorsteuerberater hatte auch L+G und wir auch, ob ich den Systemwechsel machen muss?
Ich denke wahrscheinlich ja, damit die Krankenkassen nicht durchei
Dankeschön für eure Hilfe!
Hallo,
LexInform Dokument 1070777 Punkt 5 ist alles erklärt.
Hallo,
grundsätzlich lassen sich durch Sicherung beim Vorberater und Einspielen bei Ihnen die Daten übertragen. Das ist, um den Mandanten schnell einzurichten, der einfachste Weg.
Allerdings würde ich trotzdem einen Mandantenübertrag machen, da Sie dann z. Bsp. direkt alle Auswertungen in Unternehmen online hätten, ohne diese noch einmal hochzuladen.
Viele Grüße
T. Reich
Mandantenübertrag ist gemacht worden. Der Mandant hat kein Unternehmen-Online.
Muss ich den Systemwechsel im Programm selber noch anstoßen. Damit ich die SV-Meldung mit Grund 13 bekomme?
Oh, sorry. Systemwechelmeldung 🙄
Eine Systemwechsel-Meldung muss nicht zwingend vorgenommen werden.
Sie müssen aber die ELStAM-Ummeldung machen. Mandantenebne: Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Anmeldung | Elektr. Lohnsteuerkarte.