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Mandant in L+G rückwirkend anlegen - Abrechnungen rückwirkend

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letzte Antwort am 29.11.2024 11:16:23 von rvh
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Julia09
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

vielleicht kann mir jemand bei diesen Problem helfen bzw. mir eine Richtung geben wie ich anfangen kann.

 

Wir haben einen Mandant der einen Minijobber beschäftigt. Bisher hat er selbstständig die Meldungen über SV-Net gemacht und auch die Abrechnung selbst erledigt.

Die Meldung konnte er in Absprache mit der Minijobzentrale immer zum Jahresende für alle Monate erstellen, Daueraufträge sind eingerichtet. Jahresmeldung und UV hat er bis 2023 erledigt.

 

Nun hat er seit 2 Monaten eine neuen Minijobber und vergessen ihn anzumelden.

Er hat angefragt ob wir die Meldungen und die Lohnabrechnung für das Jahr 2024 übernehmen können.

 

Wie lege ich den Mandant am besten in L+G an? ab 01.2024 oder dann ab 11.2024?

Kann ich dann ab 01.2024 bis 11.2024 die Monatabschlüsse nacheinander erstellen?

 

Vielleicht hatte jemand von euch bereits so einen Fall?

Vielen Dank im Voraus.

GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
62 Mal angesehen

Du legst den Mandanten im Lohn an, teilst dem Programm mit wann die erste Lohnabrechnung berechnet werden soll. Ab diesem Monat kannst Du dann den Lohn abrechnen.

 

Dadurch dass Du den Mitarbeiter anmeldest, den er seit 2 Monaten beschäftigt wird das ggf. der 

01.10.2024 sein.

 

Um Monate hochzusetzen, kann man einfach Monatsabschlüsse ohne Lohnabrechnung abrechnen, Du kannst aber immer nur einen Monatsabschluss zurück. 

 

Wenn Du den ganzen Lohn für 2024 (da es da ggf. auch schon Mitarbeiter gibt) nachrechnen willst, müsstest Du ab 01.01.2024 starten. 

 

 

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 3 von 3
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Wenn Du den ganzen Lohn für 2024 (da es da auch Mitarbeiter schon gibt) nachrechnen willst müsstest Du ab 01.01.2024 starten.

Um die UV-Meldung für das komplette Jahr 2024 zu bekommen, ist diese Variante die einfachere ...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 29.11.2024 11:16:23 von rvh
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